Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 573
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Schwurgericht. 573

hinzuzufügen zu brauchen, da die Buchstaben des vorliegenden
Urtheils für sich selbst deutlich genug sprechen, von welchem
Standpunkte aus ein hoher Gerichtshof den Fall Erhardt
contra Ewers beurtheilt hat. Die Bestrebungen des Spiritismus
werden jedoch trotz seiner feierlichen Verurtheilung desselben
keine nichtigen sein und bleiben, selbst wenn sie zu
einem Nichts führen sollten. Aber bis jetzt bestätigt eine
Wolke von Zeugen weit eher das Gegentheil.

Doch es hängen noch ganz andere Dinge an diesem
Urtheil. Bliebe es unwidersprochen, so würden sich weite
Kreise forschender Spiritisten und Occultisten, vor Allem
wir selbst uns mit unseren 30jährigen Journal- und Pressbestrebungen
als ausser Kecht und Gerechtigkeit gestellt
erachten und jedem Unfugtreiber rechtlos preisgegeben sehen.
Wir würden sozusagen vogeifrei sein; es könnte ein Jeder
mit unseren Oirkeln und unserer Presse seinen beliebigen
Spott treiben, ohne uns beleidigen zu können. Wir meinen
nicht in der Absicht der Düsseldorfer Richter, denn die w^r
ja bei Fällung ihres Urtheils nach der im Process erfolgten
bestimmten Aussage der Hauptvertreter dieses Ehrenrathes,
welcher deshalb nicht alle ihm vorgeschlagenen Zeugen vernahm
, mitbestimmtdurch die mit möglichstem Ausschluss des
Spiritismus befohlene Voruntersuchung des Ehrenrathes;
diese Richter wollten nach ihrer Ansicht gewiss gerecht ur-
theilen und haben dabei ihr Möglichstes gethan und sogar die
durchweg ehrenwerthe Haltung von Erhardfs gegenüber der
des Dr. Ewers anerkannt. Aber wir glauben, es giebt noch
eine höhere Warte der Gerechtigkeit, welche auch den
Bestrebungen des hier so offen verfehmten Spiritismus ihr
Recht wahrt und vor frivolen Eindringlingen in ihr Haus,
das ihre Burg ist, schützen wird, und schliesslich, wenn
die irdische Gerechtigkeit auch da noch versagen sollte, eine
Allerhöchste. Wie wir vernehmen, wird Revision des
Urtheils beim höchsten Reichsgerichtshofe
beantragt werden.

Ein sichtlich juristisch hochgeschulter Correspondent
des „Leipziger Tageblattes" Nr. 540 v. 22. October er.,
dessen Redaction wir sicher keine Vorliebe für den Spiritismus
nachzurühmen haben, fasst die Sache in folgender Weise
auf: — „Wer oder was hat in dem Düsseldorfer
Spiritisten- und Duellantenprocess auf der
Anklagebank gesessen? Der Spiritismus, der Zweikampf,
standesgemässe Erfassung des Ehrbegriffes, die Spruchpraxis
der Ehrenräthe, der Zeitvertreib gewisser Gesellschaftsschichten
, oder was sonst? Die Frage wird je nach
dem Parteistandpunkt sehr verschieden beurtheilt werden.


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