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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Schwurgericht. 581
Vorwurf der Feigheit, der ihm von der einen oder anderen
Seite wegen der Ablehnung der Ewers'schen Herausforderung
hätte gemacht werden können, zu begegnen, Offiziere des
Ehrengerichts zum Zweikampf. Im weiteren Verlauf der
Angelegenheit forderte ferner Premierlieutenant a. D. Rhein,
ein Freund des Premierlieutenant a. D. von Kamptz, den
Vorsitzenden des Ehrenrathes, Beigeordneten Greve, [der in
der Ehrenrathssitzung abfällige Bemerkungen über den
Spiritismus gemacht haben soll,] welcher jedoch mit dem
Hinweis auf seine Stellung als Vorsitzender des Ehrenraths,
die ihn sacrosanct mache, ablehnte. Premierlieutenant
a. D. Rhein veröffentlichte hierüber einen Artikel.*)
Inzwischen (die öffentlichen Erklärungen liefen bis in
den Monat August dieses Jahres hinein) spielte sich noch
ein anderer Vorgang ab. Dem Referendar Dr. Ewers war
es zu Ohren gekommen, dass ein Mitglied des spiritistischen
Vereins, der Bildhauer Hecker, erklärt hätte, er, Dr. Ewers,
habe sein Ehrenwort gebrochen. Dr. Ewers traf Hecker am
13. Februar d. J. in der städtischen Tonhalle auf einem
Maskenballe. Auf eine Anfrage des Referendars, ob er,
Hecker, eine derartige Aeusserung gethan habe, antwortete
dieser unter dem Ausdrucke der Ueberzeugung bejahend,
worauf ihm Dr. Ewers eine Ohrfeige versetzte.**) Hecker
klagte gegen Dr. Ewers, welcher daraufhin am 27. Mai d. J.
vom Schöffengericht wegen thätlicher Beleidigung zu
10 Mark Geldstrafe verurtheilt wurde. (Gegenwärtig schwebt
die Sache in der Berufungsinstanz.) Das Schöffengericht
Hess die Frage, ob Dr. Ewers sein Ehrenwort gebrochen
habe, unentschieden, „da dieselbe nicht der Prüfung des
Gerichts unterliege und auch auf die Entscheidung des
letzteren keinen Einfluss habe".***) In dieser Angelegenheit
hatte auch ein Brief des Referendars Ewers an den Vater
brüchigen und des Meineides in unserer Sache bei der Staatsanwaltschaft
Beschuldigten zu schiessen, nicht nachgekommen sind. Weitere
Aufklärungen folgen in der Broschüre." — Es ist dies die kurz vor dem
Schlüsse der Verhandlung vom Staatsanwalt beschlagnahmte, welche
den Titel geführt: — „Düsseldorfer Ehrenhändel: Ein militärisches
Vehmgericht" von Freiherrn von Kamptz und Premierlieutenant a. D.
Rhein (Verlag von Roh. Lutz-Stuttgart).
*) Diese Artikel und Erklärungen sind in dem Seite 569 erwähnten
und confiscirten Heft 1 der „Düsseldorfer Ehrenhändel" vollständig enthalten
gewesen.
**) Sonach haben nicht die Spiritisten mit Gewalttätigkeiten begonnen
, sondern Dr. Ewers. — Der Sekr. d. Red.
***) Diese Entscheidung ist der Punkt, nach weichem wir Spiritisten
und Occultisten befürchten müssen, dass uns gegenüber kein
Gericht eine Ehrenbeleidigung auf Grund spiritistischer Vorgänge mit
unseren Zeugen untersuchen und bestätigen würde, falls dergleichen
Hauptßohwurgerichts-Ürtheile zu ßeont bestehen bleiben sollten*
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