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582 Psychische Studien. XXIII. Jahrg. 11. Heft. (November 1896.)
des Bildhauers Hecker, Dr. Hecker in Wiesbaden, eine Rolle.
In diesem Briefe erklärte Referendar Ewers, Hecker jun. sei
von dem stellvertretenden Ehrenrathe unter dem Vorsitze
des Hauptmanns der Reserve, Landesrath Schmidt, für
satisfactionsunfähig erklärt worden. Premierlieutenant Rhein
schrieb im Auftrage Hecker\ einen Brief an den Landesrath
Schmidt, worin dem ßezirkscommando „Ungesetzlichkeit
" vorgeworfen wurde, weil dasselbe den Bildhauer Hecker
in der Untersuchungssache wider v. Erhardi und v. Kamptz
vorgeladen, ihn aber nicht in der Untersuchungssache, sondern
darüber vernommen habe, ob er Satisfaction gebe oder
nicht. Landesrath Schmidt erklärte, sich in der Sache nicht
äussern zu können, wonach er von Hecker gefordert wurde.
Kartellträger war Premierlieutenant Rhein. Als Landesrath
Schmidt die Forderung ablehnte, schlug ihn der Bildhauer
Hecker auf offener Strasse in's Gesicht. Später theilte
der Landesrath Schmidt dem Vater Hecker\ mit, die von
dem Referendar Dr. Ewers verbreitete Erklärung des stellvertretenden
Ehrenrathes existire gar nicht; der letztere
habe über die Satisfactionsfähigkeit seines Sohnes überhaupt
nichts beschlossen.
Die geschilderten Vorkommnisse führten zur Klage.
Der Commandeur der 14. Division, Generallieutenant Freiherr
v. Funck, stellte gegen die betheiligten Personen und
die Zeitungen, welche die betreffenden Erklärungen ohne
Weglassung oder Abschwächung der jetzt incriminirten
Stellen aufgenommen hatten, Strafantrag wegen Beleidigung
des Ehrenrathes. Ferner wurde das Strafverfahren gegen
die Betheiligten wegen Herausforderung zum Zweikampf,
Kartelltragens und Misshandlung eingeleitet. Gegen die
hier erscheinende „Niederrheinische Volkstribüne" wurde
Anklage erhoben, weil sie mehrere Artikel, in welchen Beleidigungen
des Ehrenrathes gefunden wurden, veröffentlicht
hatte.
Demgemäss haben sich heute vor der hiesigen Strafkammer
zu verantworten: 1. Rittmeister a. D. Freiherr
v. Erhardt wegen Beleidigung des Ehrenrathes, sowie wegen
Herausforderung des Generalmajors Freiherrn von der Horst
und des früheren Bezirkscommandeurs Oberstlieutenants
Gescher [durch die Veröffentlichung des „Eingesandts" in
den „Neuesten Nachrichten" nach §§ 185, 186, 200 des
Str.-Ges.-Buches und § 20 des PressgesetzesJ; 2. Premierlieutenant
a. D. Generalagent Rhein wegen Beleidigung des
Ehrenrathes und des Beigeordneten Greve, sowie des Bezirks-
commandos, ferner wegen Kartelltragens und Herausforderung
zum Zweikampf; 3. Bildhauer Hecker wegen Beleidigung
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