Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 583
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Schwurgericht. 583

des Bezirkscommandos, wegen Herausforderung zum Zweikampf
und Kartelltragens, sowie wegen Misshandlung des
Landesraths und Hauptmanns der Reserve Schmidt \ 4. Otto
Becker, Redacteur eines hiesigen Blattes, wegen Beleidigung
des Ehrenrathes; 5. Peter Heinrich Homfeld, Redacteur der
„Bürger-Zeitung", wegen Beleidigung des Ehrenrathes und
des Beigeordneten Greve; 6. Oscar Wessel, Redacteur der
„Niederrheinischen Volkstribüne", wegen Beleidigung des
Ehrenrathes und des Vorsitzenden desselben, Beigeordneten
Greve.

Der Gerichtshof setzt sich zusammen wie folgt: Land-
gerichtsdirector Wolff, Vorsitzender, Landgerichtsrath Daniels,
Landrichter Klingelköfer, Schöller, Schmitz, Beisitzer. Staatsanwalt
Dr. Ziegener vertritt die Anklagebehörde. Die Verteidigung
sämmtlicher Angeklagten, mit Ausnahme derjenigen
des Angeklagten Wessel, welcher von Rechtsanwalt
Landi-Elberfeld, und der des Angeklagten Hornfeld, welcher
von Rechtsanwalt Beiles vertheidigt wird, führt Justizrath
Stapper von hier [sowie Rechtsanwalt Lande aus Elberfeld],
Dass den Verhandlungen in weiten Kreisen ein reges Interesse
gewidmet wird, ergiebt u. A. die Thatsache, dass auch
Vertreter Berliner und rheinisch-westfälischer Blätter der
Sitzung beiwohnen. [Die Angeklagten erklären sich sämmt-
lich für nichtschuldig.]

Vorsitzender eröffnet die Sitzung um ^9 Uhr und
geht nach Peststellung der Personalien der Angeklagten
zur Verlesung der Eröffnungsbeschlüsse über.

Hierauf äussern sich die Beschuldigten zu den Anklagen
.

Angeklagter Frhr. von Erhardt: — „Ich gebe zu, dass
ich in der Ervers'schen Angelegenheit Zuschriften an die
hiesigen Zeitungen gerichtet habe/* (Incriminirt ist in dem
betreffenden Artikel eine Stelle, welche davon spricht, beim
Ehrenrath habe das ,Nicht erkennen können, mehr noch
das Nicht erkennen wollen* vorgelegen.) Beschuldigter geht
auf das Wesen des Spiritismus, bezw. seioe Stellung
dazu ein, um seine Handlungsweise zu rechtfertigen. [Freiherr
von Erhardt verbreitete sich zunächst über die Pflege
des Spiritismus in der hiesigen „Psychologischen Gesellschaft
", deren Vorsitzender er ist. Der Spiritismus biete
die Möglichkeit, eine Basis für eine klare, feste Lebensanschauung
zu schaffen und das rechte Verständniss des
Einen für die Andern herbeizuführen. Der Spiritismus führe
zum rechten Grottesglauben, zum höchsten sittlichen Streben,
weil in ihm nicht nur die Kraft, sondern auch die Intelligenz
ruhe. Diese idealen Bestrebungen zu fördern, sei


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