Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 585
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Schwurgericht. 585

einzeln beobachten konnte. Auch ein Anbinden war nicht
möglich, da die einzelnen Experimente, wie z. B. das Tischrücken
und das automatische Schreiben, unbewusst ausgeführt
wurden und dazu die persönliche Freiheit des
Mediums nöthig war. Der Angeschuldigte von Erhardt erzählt
dann weiter, dass Dr. Ewers in einer Sitzung am
4. December 1895, die in seiner, des Angeschuldigten, Wohnung
abgehalten wurde, behauptete, verschiedene Gegenstände
„apportiren" zu können, d. h. Gegenstände, die sich
zur Zeit des „Apportes" im Besitz eines Anderen befinden,
als in seinen Besitz durch Hilfe der Geister gelangt, vorweisen
zu können. In derselben Sitzung habe Dr. Ewers
den Anwesenden durch Tischklopfen mitgetheilt, dass
es ihm in der nächsten Sitzung möglich sein werde, einen
Tausendmarkschein aus dem Geldschranke eines Gesellschaftsmitgliedes
auf überirdischem Wege in seine Hand zu bekommen
. Es sei dann im Februar 1896 wieder eine Sitzung
und zwar im „Kaiserhof" abgehalten worden, in der Dr.
Ewers den Schein vorwies. Der zweite Vorsitzende, von
Beckerath, hatte vor Beginn dieser Sitzung ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass man unter Ehrenwort
sitze. Dr. Ewers hatte wiederholt versichert, dass der Schein
auf überirdischem Wege in seine Hände gelangt, und dass
derselbe Eigenthum eines Herrn Günther sei. Später sei
aber festgestellt worden, dass der Schein einem Herrn Becker
(? Hecker) gehörte. Nach der Sitzung habe Dr. Ewers einem
Mitgliede [Rentner] Küpper gesagt: — ,Ich habe die Herren
von Anfang bis zu Ende an der Nase herumgeführt.' —
Küpper habe diese Aeusserung weiter erzählt und er,
Angeschuldigter, habe daraufhin den Dr. Ewers als ehrenwortbrüchig
bezeichnet und dem Vorgesetzten, Landgerichtspräsident
Witte, von der ganzen Angelegenheit
Mittheilung gemacht. Dieser habe das Verhalten des
Dr. Ewers gleichfalls für ehrlos erklärt und ihm den Rath
gegeben, eine an ihn, den Angeschuldigten, ergangene
Forderung des Dr. Ewers aus diesem Grunde abzulehnen»
Nachdem er diesen Rath befolgt habe, sei von Dr. Ewers
eine Anzeige an das Ehrengericht des Officierscorps des
hiesigen Landwehrbezirks ergangen, in welchem von seiner
Ablehnung Mittheilung gemacht wurde. Das Ehrengericht,
bestehend am den Beigeordneten Hauptmann Greve als
Präses und dem Regierungsassessor Heinzmann und Fabrikant
Baessler als Beisitzer, habe ihm und Herrn v. Kamptz,
dem ebenfalls eine Herausforderung des Dr. Ewers zugegangen
war, zunächst ein Schriftstück zur Unterschrift vorgelegt
, laut welchem sie sieh bereit erklärten, der ©waschen


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