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Witfcig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Schwurgericht. 587
sein Ehrenwort; ausserdem aber hat er dasselbe zweimal
ausdrücklich abgegeben." Beschuldigter schildert des Näheren
die Tausendmarkschein-Geschichte und andere Vorkommnisse
in spiritistischen Sitzungen. Dr. Ewers behauptete,
die Tausendmarkschein - Affaire gehe ihn nichts an, aber
alles Andere (die anderen Mogeleien) könne man auf sein
Conto setzen. Der Reclameschein war früher im Besitze
des Bildhauers Hecker gewesen, welcher ihn Dr. Ewers oder
dem Maler Wunderwald übergab. Hecker sagte nach der
betreffenden Sitzung zu Wunderwald und Ewers: ,Sie Beide
haben sich einen schlechten Scherz gemacht I* Dr. Ewers
hat auch im Malkasten erklärt, er habe gewusst, dass der
Schein in der Tasche des Rentners Küpper gewesen sei.
Aus dem ganzen Vorgang ergab sich, dass Dr. Ewers nicht
wahr war, dass er etwas zu verheimlichen hatte. Wir schlössen
ihn aus dem Verein aus. Da Dr. Ewers erklärte, er wolle
uns provociren, machten wir seiner vorgesetzten Behörde
Anzeige, damit constatirt werde, dass Ewers ehren wortbrüchig
sei und man wisse, wenn er uns auf der Strasse
anfallen und insultiren sollte, dass man es mit einem Manne
zu thun habe, der nicht satisfactionsfähig sei. Ich wurde
vor Herrn Landgerichtspräsidenten Witte geladen, der sehr
intensiv bestrebt war, Ewers zu retten. Ich selbst hatte
auch keine Interesse daran, ihn aus seinem Stande hinauszujagen
, und nahm auch Rücksicht auf seine alte
Mutter. Ich Hess bei meinen Aussagen also Mitleid walten.
Bald darnach sandte uns Ewers seine Forderung; wie es
mir scheint, geschah dies in Folge seiner Unterredung mit
dem Herrn Landgerichtspräsidenten. Wir, Herr von Eamptz
und ich, waren nicht verpflichtet, die Sdche dem Ehrenrathe
zu unterbreiten, da der Fordernde nicht Officier war. Wir
unterliessen daher die Anzeige und beschlossen, die Sache
vorerst dem Präsidenten Herrn Witte vorzulegen. Die Entscheidung
des Letzteren wollten wir abwarten, damit wir
dem Ehrenrathe eine fertige Unterlage geben konnten. Wir
setzten fest voraus, dass Herr Witte den Ehrenwortbruch
* bei Ewers constatiren werde. Später zeigten wir die Angelegenheit
beim Ehrenrath an. Beigeordneter Greve als
Präses Hess uns ein Schriftstück unterzeichnen, wonach wir
die Forderung annehmen würden, wenn Ewers für satisfactionsfähig
erklärt werden sollte. Greve sagte im weiteren Verlaufe
der Angelegenheit: }Ewer$ ist satisfactionsfähig/ Ich antwortete
, ich könne die Entscheidung nicht anerkennen. Dazu
war mein Rechtsbewusstsein zu stark, ausserdem bin ich
Familienvater und habe kolossale Pflichten auf mir. Dass
ich die Forderung nicht aus Feigheit zurückgewiesen habe,
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