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Wittig J Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht. 609
mann der Landwehr, Beigeordneter Greve abfällige Bemerkungen
über den Spiritismus gemacht haben."] —
In den nun folgenden Zeitungsberichten haben wir
noch einige verbessernde Bemerkungen dazu vor dem Druck
in unter dem Text stehenden Noten angebracht.
Die erste ausführlichere Rede v. JErhardfs ans der
Berliner „Staatsbürger-Zeitung44*
Bevor wir an die Fortsetzung und den Schluss unseres
Prozesses herangehen, recapituliren wir noch einmal kurz
das wichtige Verhör des Hauptangeklagten v. JErhardt
in der knappen und die in unserem November-Heft er.
bereits gebrachten Mittheilungen vielfach ergänzenden
Passung der uns erst nachträglich zugegangenen „Berliner
Staatsbürger-Zeitung44 Nr, 485A v. 21. October er. Daselbst
heisst es: — »Vor Verlesung des Anklagebeschlusses gegen
den Angeklagten Wessel bemerkt Rechtsanwalt Lande: — 'Ich
erhebe gegen die Verbindung der Anklagesache gegen
meinen Clienten Wessel mit der der anderen Angeklagten
Widerspruch, da ich die anderen Herren Angeklagten als
Zeugen brauche.'
Der Staatsanwalt widerspricht diesem Antrage; die
Verbindung sei gesetzlich zulässig, und da die Sachen
sämmtlich in einem Zusammenhange stehen, auch geboten.
Der Gerichtshof beschliesst nach kurzer Berathung,
den Antrag des Vertheidigers abzulehnen, und schliesst
sich in der Begründung den Ausführungen des Staatsanwaltes
an*
Es wird alsdann zunächst ein von dem Angeklagten
Freiherrn v. Erhardt den „Düsseldorfer Neuesten Nachrichten4
* eingesandter Artikel verlesen, in dem Beleidigungen
gegen den Ehrenrath des Officiercorps des hiesigen
Landwehr-Bezirks gefunden wurden. Incriminirt ist speciell
der Passus, in dem es heisst: — Das Urtheil des Ehrenraths
zeigt, dass derselbe den Spiritismus nicht hat verstehen
wollen u. s. w.
Freiherr v. Erhardt bemerkt auf Befragen des Präsidenten
; — 'Ich bekenne mich als Verfasser des incriminirten
Artikels. Ich habe mich dem Psychologischen Verein angeschlossen
, weil ich es mit dem Spiritismus ernst nehme.
Ich habe mich mit Spiritismus beschäftigt, nicht um das
Tischrücken zu betreiben, sondern aus wissenschaftlichen,
religiös-sittlichen und socialen Gründen. In dem Urtheil
des Ehrenraths wurde nun ausgeführt, dass der Spiritismus
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