Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 613
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht 613

sitzen lassen konnte. Durch die Entscheidung des Ehrenraths
war der Spiritismus derart lächerlich gemacht worden,
dass sich sowohl der Kölner, als auch der hiesige Psychologische
Verein darüber bei dem General-Commando beschwerten
. Ich versuchte, persönlich mich bei dem Oberstlieutenant
v, d. Horst zu beschweren. Ich sah jedoch sehr
bald ein, dass ich dadurch zu keinem Resultate kommen
werde. Ich entschloss mich daher, die Mitglieder des Ehrenraths
zu fordern. Ich bemerke, ich habe mich angesichts
meiner grossen verantwortlichen Lebensstellung nur sehr
schwer zu diesem Schritte entschlossen, ich habe es aber
im Interesse meiner Ehre für erforderlich gehalten. Der
Ehrenrath lehnte jedoch die Herausforderung unter Hinweis
auf seine amtliche Stellung ab.*

Präsident; ,Hielten Sie sich denn zu der Herausforderung
für berechtigt? Wussten Sie denn nicht, dass für Dinge,
die Jemand in amtlicher Eigenschaft begangen hat, der
Betreffende nicht verantwortlich gemacht werden kann?'

Angeklagter: 'Ich hielt mich zu der Herausforderung
für vollständig berechtigt, und zwar umsomehr, als ich dem
Militärstrafgesetzbuch garnicht mehr unterstand.'

Präsident: ,Grlaubten Sie denn, dass die Herren die
Forderung annehmen würden ?*

Angeklagter: ' Ja wohl/

Der Angeklagte Rhein bemerkt auf Befragen des Präsidenten
: 'Der Ehrenrath und speciell der Vorsitzende desselben
, Hauptmann Greve, hat in seiner Entscheidung bezüglich
des Ereiherrn v.JErhardt so schwere Beleidigungen
gegen die Anhänger des Spiritismus ausgesprochen, dass
ich mich, als Mitglied des hiesigen Psychologischen Vereins,
beleidigt fühlte. Ich hielt mich daher für berechtigt, Hauptmann
Greve um Aufklärung zu bitten. Hauptmann Greve
antwortete jedoch, dass er, mit Rücksicht auf seine amtliche
Stellung, eine Erklärung ablehne. Ich habe wenigstens
erwartet, dass Hauptmann Greve erklären würde: ich habe
Niemanden beleidigen wollen/

Präsident: ,Es ist doch Niemand über das, was er amtlich
thut, eine Erklärung schuldig/

Rhein: 'Nach Lage der Dinge habe ich doch eine solche
Erklärung erwartet, da ich diese aber nicht erhielt, erachtete
ich mich für berechtigt, den Ehrenrath zum Zweikampfe
herauszufordern.' U. s. w." —


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