http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1896/0625
Wittig: Der Spiritismus vor dem Dfisseldorfer Landgericht. 615
Beleidigung, es war auch eine Beleidigung des Vereins, der
dadurch geschädigt wurde* Greve hatte den Mitgliedern des
Vereins den Vorwurf der Leichtfertigkeit mit dem Ehrenwort
gemacht. Greve lehnte die Forderung ab mit dem Grunde,
er habe in rein dieftstlicher Eigenschaft ein Gutachten
abgegeben. Herr Greve hätte wohl sagen können, er habe
nicht beleidigen wollen, er konnte aber die dienstliche
Stellung nicht zum Schutz für Beleidigungen nehmen.' —
Die Forderung des Rhein an Greve hatte der Angeklagte
Bildhauer Heck er (ein junger Mann von dreiundzwanzig
Jahren) schriftlich gesandt. Dieser ist beschuldigt, den
Landesrath Schmidt, den stellvertretenden Vorsitzenden des
Ehrenrathes, zum Zweikampf herausgefordert und auch
thätlich beleidigt zu haben. Hecker giebt bei seiner Vernehmung
an: — 'Ich hatte die Ueberzeugung, dass Ewers
das Ehrenwort gebrochen hatte. Als Ewers in der Tonhalle
mich insultirt hatte, habe ich Ewers nicht zum Zweikampfe
herausgefordert, da Officiere wie Rhein und Erhardt ihn als
nicht satisfactionsfähig erklärt hatten, und übergab die
Sache dem Gericht, wo er auch bestraft wurde. [Dr. Ewers
schrieb an den Ehrenrath, ich habe über diesen beleidigende
Aeusserungen gebraucht. Ich wurde als Zeuge vor den
stellvertretenden Ehrenrath geladen, aber darüber vernommen,
was ich vom Duell halte, und ob ich Satisfaction gebe.
Ferner konnte ich betreffs der mir von Dr. Ewers zugeschriebenen
Aeusserung erklären, dass mir von letzterer
nichts bewusst sei.] Ein Freund theilte mir mit, dass
Ewers ein Schreiben besitze, worin ihm mitgetheilt sei, ich
sei nicht satisfactionsfähig. Das Bezirkscommando theilte
mir auf Anfrage mit, dass an Ewers kein derartiges Schreiben
gerichtet worden sei. Vor der gerichtlichen Verhandlung
forderte Ewers meinen Vater schriftlich auf, dahin zu wirken,
dass ich meine Klage gegen ihn zurücknehme, da er sonst
vor Gericht erklären würde, dass der Ehrenrath unter
Vorsitz des Landesraths Schmidt mich für nicht satisfactionsfähig
erklärt habe. Ich glaubte, eine Forderung an Landesrath
Schmidt gehen lassen zu müssen, um zu erfahren, wie
er als Vorsitzender des Ehrenraths über meine Satisfactions-
fähigkeit denkt. Ich war vorher sehr lange krank gewesen
und noch sehr aufgeregt. Ich sagte Herrn Rhein, er solle
mit mir zum Herrn Landesrath Schmidt gehen. Ich traf
Herrn Schmidt auf der Strasse und fragte ihn, ob er es sei;
da packte mich eine solche Erregung, dass ich mich leider
verging; ohne dass vorher ein Wortwechsel stattfinden
konnte, Hess ich mich leider hinreissen, Herrn Schmidt eine
Ohrfeige zu geben/ — Vorsitzender: — ,Sie wollen also
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1896/0625