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616 Psychische Studien. XXIII. Jahrg. 12. Heft. (Decembcr 1896.)
behaupten, dass Sie erst in dem Augenblicke zu dem Entschlüsse
gekommen sind, sich die Ohrfeige zu Schulden
kommen zu lassen?' — Hecker:— 'Ich hatte allerdings die
Absicht, ihn zu ohrfeigen, da er mir Genugthuung verweigerte/
— Vorsitzender: — ,Es ist allerdings eine sonderbare Auffassung
, Jemanden, den Sie vorher persönlich nicht kannten,
in dieser Weise wegen seines dienstlichen Verhaltens anzugreifen
/ — Hecker: — 'Ich habe nachher auch eingesehen,
dass ich im Unrecht war, und es that mir auch leid.' —
(Berliner „Staatsbürger-Zeitung^: — Präsident: — Nachdem
Sie dem Landesrath die Ohrfeige versetzt hatten,
sind Sie eiligst davongelaufen.4 — Hecker: — 'Zunächst
bin ich nicht eilig gegangen. Als ich jedoch Premierlieutenant
Rhein erblickte, lief ich schneller.') Vorsitzender
zu dem Angeklagten Rhein: — ,In dem Briefe an den
Landesrath Schmidt ist von 'ungesetzlicher und ungerechtfertigter
Verfügung' die Rede. Es wird darin eine Beleidigung
des Ehrenrathes des Bezirkscommandos gefunden/
— Rhein: — 'Hecker ist nie Soldat gewesen und hat nie
dem Bezirkscommando unterstanden. [Warum wurde also
Herr Hecker als Nichtmilitär in dessen persönlichen Angelegenheiten
als Zeuge geladen und in anderen Sachen
vernommen?] Der Ehrenrath hatte also gar kein Hecht,
über Hecker ein Urtheil zu fällen. Auch war die Vorladung
des Hecker nicht vorschriftsmässig vom Bezirkscommandeur,
sondern nur vom Adjutanten unterschrieben.' — Vorsitzender:
— ,Das kann bei jeder Behörde vorkommen, ist aber doch
nicht sofort als 'ungesetzlich und ungerechtfertigt' zu bezeichnen
/— (BerL „Staatsb.-Ztg.": — Rhein: —1 Hecker sei
als Zeuge vorgeladen gewesen, er sei aber ganz widerrechtlich
über seine persönlichen Verhältnisse und auch gefragt
worden, weshalb er den Dr. Ewers nicht gefordert
habe. Er sei also vom Ehrenrath gefragt worden, weshalb
er eine ungesetzliche Handlung nicht begangen habe.' —
Präsident: — ,Ob der Ehrenrath berechtigt war, Hecker
vorzuladen, können wir hier nicht erörtern/ — Rhein: —
'Ich bin der Meinung, der Ehrenrath hat Hecker nur vorgeladen
, um festzustellen, ob Hecker satisfactionsfähig sei.'
— Präsident: — ,Hecker hätte ja sein Zeuguiss verweigern
können, er hat dies aber doch wohl gethan/ —) Rhein
vertheidigt sich weiter gegen die Beschuldigung, in einem
offenen .Briefe in den 'Düsseldorfer Neuesten ^Nachrichten'
den gesammten Ehrenrath und den Beigeordneten Greve
beleidigt zu haben, letzteren durch die Ausdrücke ,sich
verschanzen' und ,sacrosanet'. [4Ich muss entschieden
bestreiten, dass eine Beleidigung des Bezirkscommandeurs
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