Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 618
(PDF, 187 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1896/0628
618 Psychisehe Studien. XXIII. Jahrg. 12. Heft. (December 1896.)

gestellt. Der Ehrenrath gelangte zu der Ueberzeugung,
dass dem Referendar Ewers Satisfactionsunfähigkeit
nicht nachgewiesen sei. Die Forderung ist dann von den
Herren v. Erhardt und v. Kamptz nicht angenommen worden;
die Sache ging den Instanzenweg, und es wurde ehrengerichtliche
Untersuchung eingelegt. Die Erklärung
des Ehrenrathes war negativ gehalten. Wir hatten nicht
die Ueberzeugung, dass Ewers satisfactionsunfähig sei. Was
die Vernehmung von Zeugen betrifft, so handeln wir lediglich
in Ausführung des Dienstbefehls, und der damalige
Bezirkscommandeur hatte befohlen, in dem und dem Rahmen
die Sache zu prüfen. Es war die einfache nackte Thatsache
zu prüfen: — Liegt Ehrenwortbruch vor oder nicht? — Dafür
war kein Beweis zu erbringen. — („Staatsb.-Ztg.": — Greve:

— 'Man habe, soweit er sich erinnern könne, das eingereichte
Material geprüft, auch die beiden Beschuldigten mehrfach
vernommen.' — Präsident: — ,Haben Sie auch die von
diesen vorgeschlagenen Zeugen gehört?' — Greve: — 'Mehrere,
ich erinnere mich wenigstens einiger. Wir konnten nicht zu
der Ueberzeugung kommen, dass Dr. Ewers sich eines Ehrenwortbruches
schuldig gemacht habe' etc.) — i„Lpz. Tagebl.":

— „Wir haben den Rentier Küpper gehört, dem Dr. Ewers gesagt
haben soll, er habe die Herren an der Nase herumgeführt.
Ein anderer Herr Jansen hat uns gesagt, Dr. Ewers habe
den Tausendmarkschein gar nicht unter den Tisch, wo er
nachher gefunden wurde, legen können, denn das hätte ihm
unbedingt auffallen müssen.] Jedenfalls ist der Ehrenrath
nach bestem Wissen und Gewissen mit Wohlwollen nach
allen Seiten zu seinem Beschlüsse gekommen. Alles führte
zu dem Ergebniss, dass ein Ehrenwortbruch dem Referendar
Ewers nicht nachweisbar war. Auch hatten wir nicht
ermitteln können, dass Ewers eine Täuschung begangen
hätte. Einer der Zeugen sagte sogar, wenn Ewers eine
Täuschung begangen hätte, so hätte er es wahrnehmen
müssen. Der Fall ist ein sehr schwieriger und verwickelter
gewesen. Wir haben uns oft die Frage vorgelegt, ob wir
uns nicht irrten. Wir haben das Beste gewollt und die
späteren Vorwürfe nicht verdient.' —

[,,Düsseldorfer General-Anzeiger": — Vorsitzender:

— ,Die Angeklagten behaupten, Sie hätten die vorgeschlagenen
Zeugen nicht vernommen.4 —
Zeuge Grevel — 'Ich muss betonen, dass es nicht Aufgabe
des Ehrenrathes war, die Ermittelungen aus sich
heraus anzustellen. Wir handelten lediglich in
Ausführung ein es Dienstbefehls des Gommandos.
Es war uns befohlen, die Ermittelungen in


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