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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht 619
diesem Rahmen stattfinden zu 1 assen.' — („Staatsbürger
-Zeitung" : — Der Zeuge bemerkt noch, dass der
Bezirkseommandeur ihn mit der Untersuchung gegen
von Erhardt und von Kamptz beauftragt habe.) — Vorsitzender
: — '"Welche Gründe hatten Sie, das weitere
Material für überflüssig zu halten?' — Zeuge Greve: —
'Nach unserer Ansicht lag die Sache klar. Wir hatten uns
zu fragen: — Ist Ehrenwortbruch nachgewiesen oder nicht?
Wir kamen zu der Ueberzeugung, Ehrenwortbruch sei nicht
nachgewiesen. Im Uebrigen hat der Ehrenrath dadurch, dass
Dr. Ewers bei den Hinweisen auf das Ehrenwort in den
spiritistischen Sitzungen stillschwieg, ein Geben
des Ehrenwortes nicht herausgelesen. Ob damals alle
Zeugen vernommen worden sind, weiss ich nicht mehr
genau; ich erinnere mich aber, dass ein Zeuge sagte, wenn
Dr. Ewers die Geschichte mit dem 1000 Mark-Schein gemacht
habe, so hätte er, der Zeuge, dies sehen müssen. Hätten
wir im Ehrenrath die Ueberzeugung gewonnen, dass noch
diese oder jene Ermittelung nothwendig sei, so wäre es unsere
Pflicht gewesen, den Herrn Commandeur darauf aufmerksam
zu machen. Eine solche Ueberzeugung hatten wir aber nicht.
Wir sind alle Menschen, und wir können im Ehrenrath ja
einen Irrthum begangen haben; wir haben aber jedenfalls
das Beste gewollt. Von Herrn Rhein bin ich gefordert
worden; Kartellträger war Herr Hecker. Ich lehnte die
Forderung aus dienstlichen Gründen ab. Grund zu derselben
ist der Passus im Gutachten des Ehrenrathes gewesen,
dass es unzulässig erscheine, in spiritistischen
Versuchen das Ehrenwort zu verlangen. Ich
beantragte in Folge des Vorkommnisses das ehrengerichtliche
Verfahren gegen mich, der Herr Commandeur verfügte aber,
mein Verfahren sei durchaus correct gewesen und ein ehrengerichtliches
Verfahren nicht erforderlich.' —] („Staatsb.-
Ztg/': — „Tags darauf, [nach Ausschliessung v. Erhardt's
aus dem Officierstande] kam der Premierlieutenant a. D.
Rhein in meine Privatwohnung und verlangte eine Erklärung
über die Entscheidung des Ehrengerichts, und zwar speciell
über den Passus: — ,Insbesondere giebt es in spiritistischen
Dingen kein Ehrenwort/ — Doch bemerkte ich Herrn Rhein:
— er müsse als Officier doch wissen, dass ich ihm über
dienstliche Angelegenheiten als Präses des Ehrenraths keine
Aufklärung geben könne, da ich mich alsdann der Verletzung
meiner Dienstpflicht schuldig machen würde. Am folgenden
Tage erhielt ich einen Brief von dem Bildhauer Hecker, in
dem er schrieb: — Premierlieutenant a. D. Rhein könne sich
mit meiner Erklärung nicht zufrieden geben und fordere
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