Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 622
(PDF, 187 MB)
Bibliographische Information
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622 Psychische Studien. XXIII. Jahrg. 12. Heft. (Deoember 1896.)

aufmerksam gemacht, dass man unter Ehrenwort sitze. Die
Sache kam uns verdächtig vor, besonders nachdem Dr. Ewers
bemerkt hatte, es sei wohl nicht Alles mit rechten Dingen
zugegangen. Wir hatten Ewers im Verdacht, dass er gemogelt
habe, indes wollten wir ihm ohne bestimmte Beweise Ehrenwortbruch
nicht vorwerfen. Später kam Herr Küpper zu mir
und sagte: — 'Dr. Ewers hat Alles eingestanden.' — Bei Gelegenheit
einer Sitzung im Vereinslokal hielt Dr. Ewers
darauf sein Ehrenwort aufrecht; es war dies m einem
Nebenzimmer des betreffenden Restaurants. Wir hatten,
nachdem wir ihn vom Verein ausgeschlossen hatten, eine
Unterredung mit ihm, an welcher mehrere Herren theilnahmen.
Herr Küpper sagte zu Dr. Ewers: — ,Sie haben mir erklärt,
Sie hätten uns von Anfang bis zum Ende an der Nase
herumgeführt/ — Ewers stritt dies ab, worauf Küpper bemerkte
: — ,Dann habe ich es wohl gesagt, und Sie haben
es zugegeben?' — Nun konnte Ewers nicht mehr ausweichen.
Schliesslich erstatteten wir Herrn Landgerichtspräsidenten
Witte Anzeige, weil wir uns mit Dr. Ewers, den wir für
ehren wortbrüchig hielten, nicht schlagen konnten. Herr
Präsident Witte hat mehrfach zugegeben, dass er das Verhalten
des Referendars Dr. Ewers zweifelhaft nennen müsse;
derselbe habe entschieden nicht recht gehandelt. Er müsse
es zurückweisen, wenn Dr. Ewers behaupten wolle, er habe
sein Ehrenwort nicht gegeben. Ob Dr. Ewers blos ja gesagt
oder stillgeschwiegen hätte, wäre gleich, solche sophistischen
Auslegungen müsse er, Präsident Witte, zurückweisen. Am
nächstfolgenden Tage nach unserer Anzeige wurde uns vom
Ehrenrathe gesagt, dieSatisfactionsunfähigkeit des Referendars
Ewers sei nicht nachgewiesen. Eine Zeugenvernehmung hatte
noch nicht stattgefunden. Als letztere erfolgt war, — es
wurden aber nur Dr. Ewers und Küpper vernommen, — wurde
eine vorläufige Entscheidung gefällt, die ebenfalls lautete:
— 'Die Satisfactionsunfähigkeit des Referendars Dr. Ewers
ist nicht nachgewiesen.' — Mir wurde eine Einsicht in die
Acten verweigert. Hierauf ging die Sache an das Ehrengericht
, das wir um Vernehmung bestimmter
Zeugen baten. Von denselben ist kein einziger
vernommen worden," —

Zeuge v. Lo es ecke: — „Nachdem das Ehrengericht auf
Vervollständigung der Acten erkannt hatte, wurden meines
Wissens alle Zeugen vernommen, mit Ausnahme zweier
Sachverständiger in London und München." — Zeuge
von Kamptz: — „Es sind nicht alle von uns angegebene
Zeugen vernommen worden. Als ich mit dem Herrn Oberst«
lieutenant eine Unterredung in der Sache hatte, frug ich


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