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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht. 623
u. A. auch: — 'Also auch das ist noch kein Beweis gegen
Dr. Ewers, dass er sagte: — ,Ich habe sie Alle an der Nase
herumgeführt?* — Darauf ward mir die Antwort: — 'Ach,
das hat er in der Weinlaune gesagt.*" — Zeuge v. Loesecke:
— „So sind diese Worte nicht gefallen. Genau entsinne ich
mich des Wortlauts nicht mehr, ich meine indes, bemerkt
zu haben: — 'Das kann er in der Weinlaune gesagt haben.'"
— Auf Befragen erklärte Zeuge Greve noch, dass er den
Schriftsatz der Herren v. Erhardt und v. Kamptz wohl gelesen,
auf die spiritistischen Angelegenheiten in
demselben aber nicht eingegangen sei, weil es
dem Ehrenrath nur darauf angekommen sei, den angeblichen
Ehrenwortbruch des Referendars Ewers festzustellen
. —
[„Kölnische Zeitung": — „Im Laufe der Vernehmung
dieses Zeugen bemerkte Oberstlieutenant v. Loesecke, dass
v. Erhardt in frevelhafter Weise den Oberstlieutenant
Gescher gefordert habe. — v. Erhardt verwahrt sich gegen
diese Bemerkung, die für ihn sehr verletzend sei. —
Der Vorsitzende bemerkt, dass Oberstlieutenant Loesecke
mit seiner Aeusserung nicht (über die Grenzen seiner Befugnisse
hier als Zeuge hinausgegangen sei. — Oberstlieutenant
v. Loesecke erklärt, dass es ihm fern gelegen habe,
Herrn v. Erhardt beleidigen zu wollen. Er habe nur gesagt,
was in den Acten stehe. —
„Zeuge Kaufmann Rieh. v. Beckerath, Vorstandsmitglied
der psychologischen Gesellschaft, bekundet, Referendar
Erveis habe ihm sein Ehrenwort für die spiritistischen
Sitzungen, und zwar nachträglich am 13. December 1895,
zwei Tage nach der Sitzung mit dem Tausendmarkschein
gegeben. — v. Erhardt bemerkt noch, dass Ewers in einem
Briefe an den Landesgerichtspräsidenten selbst eine Täuschung
zugestanden habe; es sei eine Täuschung gewesen, während
er glauben machte, es sei ein echter Trance.
„Zeuge Landesrath Schmidt hatte den Vorsitz im
zweiten Ebrenrath, als der Fall Hecker untersucht wurde;
nach Anzeige des Referendars Ewers hatte Bildb. Hecker im
Malkasten den ersten Ehrenrath 'Lumpen* geschimpft. Der
Fall endete durch die Vermittlung des Landesraths Schmidt
mit einer Erklärung des Hecker. Der Zeuge schilderte dann
eingehend den Verlauf des Falles der Forderung des Beigeordneten
Greve durch den Premierlieutenant a. D. Rhein,
den thätlichen Angriff des Bildhauers Hecker, den Rhein dabei
begleitete, und die Bemühungen des Vaters des Hecker, das
Vergehen seines Sohnes gut zu machen [und eine*ausser-
gerichtliche Beilegung herbeizuführen.
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