Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 633
(PDF, 187 MB)
Bibliographische Information
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht. 633

Zeuge Dr4 Jörgens: — „Rhein und Hecker waren zusammen
bei mir; Ersterer erklärte mir, dass ihm die Sache
zwischen Hecker und Landesrath Schmidt unangenehm sei.
Hecker war sehr erregt und sagte, er müsse sich selbst
Satisfaktion holen, da sie ihm nicht gegeben werde. Dr.
Ewers habe wegen einer Ohrfeige 10 Mk. Strafe bekommen,
für diesen Betrag könne er, Hecker, sich auch Satisfaktion
nehmen, Rhein bemerkte, wenn er jemandem eine Ohrfeige
gönne, so sei dies Greve\ Landesrath Schmidt habe eine
solche nicht verdient. Rhein warnte Hecker noch und sagte:
'Ich rühre keinen Finger in der Sache, Sie können dabei
Hiebe mit abbekommen/ Hecker erwiderte, das sei egal." —

Hieraach sind alle Zeugen vernommen. Die Verteidigung
stellt noch einen ßeweisantrag.

Staatsanwalt Dr. Ziegen er: — „Ich muss mich dagegen
verwahren, dass die Sache verschleppt wird/4

Vertheidiger .Tustizrath Stapper: — „Ich stelle den
Antrag auf Vorladung eines Zeugen auf morgen oder übermorgen
: wie kann da von einer Verschleppung die Rede
sein!" —

Das Gericht beschliesst die Ladung des Zeugen Malers
Wunderwald.

Angeklagter v. Erhardt bringt die Angelegenheit,
betreffend Vorlegung der Acten des Militär-Ehrengerichts,
nochmals zur Sprache.

Vorsitzender: — „Es ist bereits heute Morgen erklärt
worden, dass der Divisionscommandeur die Herausgabe
der Akten ablehnt."

Zeuge v. Lo es ecke: — „Ich glaube es verantworten zu
können, wenn ich sage, dass der Herr Commandeur bereit
sein wird, einzelne Stellen aus den Akten oder einen Auszug
daraus zur Kenntniss des Gerichts zu bringen."

Vertheidiger Justizrath Stapper: — „Etwas Derartiges
kann uns nichts nützen. Wir müssten die ganzen
Acten haben."

Angeklagter v. Erhardt: — „Die Vorlegung der
Acten ist für mich sehr wichtig. Ich muss alles herbeischaffen
, was zu meiner Rechtfertigung dient." —

Das Gericht beschliesst, den Antrag, betreffend die
Vorlegung der Acten des Militär-Ehrengerichts, als unerheblich
abzulehnen. Die Sache sei durch die Zeugenvernehmungen
genügend aufgeklärt.

Hiernach wird die Sitzung um */t9 Uhr Abends auf
Dienstag, Nachmittags 4 Uhr, vertagt.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen heute

Peyohleche Studien. Deoember 1896. 42

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