Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 637
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht. 637

„Düsseid. Gren,-Anz.": — Angeklagter v. Erhardt: —
„Für solche Sachen kann ich nichts. Ich bin des Titels
entkleidet worden, und man hat mir die Uniform abgenommen
. Ich bin blamirt vor der öffentlichen Meinung,
und das nur durch Sie, Herr Dr. Ewers, dass weiss Gott
im Himmel." —

Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen. Es beginnen
die Plaidoyers.

Staatsanwalt Dr. Ziegener: — „Charakteristisch ist der
Standpunkt, den die Angeklagten einnehmen. (^Staatsbürger
- Zeitung": — Dieser spiritistische Standpunkt
zieht sich wie ein rother Faden*) durch
die ganze Verhandlung und wird bei Abmessung
des Strafmaasses Berücksichtigung finden
müssen.) Sie nehmen das Recht für sich in Anspruch,
Mitglieder des Ehrenraths und Offiziere, welche nur eine
dienstliche Thätigkeit ausgeübt und nur Befehle ihrer
Vorgesetzten ausgeführt hatten, persönlich heranzuziehen
[mit der Pistole in der Faust]. Dieser Standpunkt
verdient eine starke [die schärfste] Zurückweisung, denn
er ist geeignet, das ganze staatliche Leben, eine geordnete
Rechtsprechung und Verwaltung auf das Schwerste zu
gefährden. [„Kölnische Zeitung": — „"Wenn jene Auffassung
in die That übersetzt wird, wohin soll es führen ?a]
(„Staatsbürger-Zeitung": — „Wenn es Mode werden sollte,
Beamte des Staates wegen ihrer amtlichen Kritiken vor das
Pistol zu fordern, dann ist unsere ganze Rechtsordnung
aufs Schwerste gefährdet. (Das ist sie jetzt schon!) Ein
Richter oder Staatsanwalt wäre alsdann nicht mehr im
Stande, in der vorgeschriebenen Weise seines Amtes zu
walten. Wohin sollte es führen, wenn ein Richter oder
Staatsanwalt einen Wucherer, einen Dieb, einen hinterlistigen
Messerstecher, oder auch einen Zeugen in der gehörigen
Weise charakterisirt und deshalb mit dem Pistol
in der Hand zum Zweikampf herausgefordert wird? Ein
derartiges Verfahren erfordert die schwerste Ahndung. Ich
verstehe es nicht, wie Zeitungen, die das Duell grundsätzlich
verurtheilen, ein derartiges Verfahren in Schutz nehmen
können* Das Verfahren des Angeklagten Rhein, der es
fertig gebracht hat, im Verein mit Hecker die gröbsten Beleidigungen
dem Bezirkscommando zu schreiben, erfordert die

*) Dieser rottae Faden war ja eben die Hauptrichtsehimr des
Handelns der Angeklagten und rausste deshalb aufs Sorgfältigste auf
seine Zuverlässigkeit geprüft, aber nicht a priori verworfen und
dieserhalb etwa die Strafe verschärft werden. —

Der Sekr. d. Red.


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