Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 639
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht. 639

nicht vernommen habe. Es ist von dieser Behauptung
nur übrig geblieben, dass der Bezirks-
eommandeur angeordnet hatte, dass Zeugen nicht
über die Frage vernommen würden, ob sie den
Tausendmarkschein hingelegt haben. Er wollte
eben auf spiritistische Geschichte» nicht eingehen. Wenn
wir das hier gethan haben [?]*), so steht jetzt Eid gegen
Eid. Wenn ein Meineid geleistet wurde und er nicht auf
Missverständniss oder Fahrlässigkeit beruht, so habe ich die
üeberzeugung gewonnen, dass nicht Ewers den Meineid geschworen
hat. — Der Ehrenrath verfuhr sachgemäss und
that alles, was er thun konnte. Es ist alles gethan worden,
um die jetzigen Angeklagten zu schonen. Das gesammte
Offiziercorps des Landwehr-Bezirkscommandos Düsseldorf
, über 100 Offiziere, haben an dem ehrengerichtlichen
Spruch theilgenommen, und es ist doch nicht anzunehmen
, dass sie ihre Pflicht verletzt haben, wie die Angeklagten
, die aus dem Offizierstand gestossen sind, behaupten.
Was die Beibringung des falschen Tausendmarkscheines
betrifft, so hat es keiner gesehen. Was die Zeugen behaupten
, ist später entstanden durch Schlussfolgerungen.
Die ganze Geschichte ist arrangirt worden von dem Zeugen
von Beckerath, wie sich heute ergeben hat. Er ist überführt
, dass er zuerst über den Tausendmarkschein gesprochen
hat. [Das aber bestreitet Herr von Beckerath ganz entschieden
. — Der Sekr. d. Red.]**) Ein Beweis, dass Ewers

*) Der Herr Staatsanwalt kann doch hierbei selbst unmöglich der
Üeberzeugung gewesen sein, dass er es bei diesen theilweisen Zeugenvernehmungen
, namentlich über den falschen Tausendmarkschein, wirklich
mit echten spiritistischen Dingen zu thun gehabt habe?
Das Alles, was ausgesagt wurde, war doch gar nichts wirklich Spiritistisches
, sondern nur höchstens Hypnotisches und kein echter Trance.
Ein solcher würde vielleicht unter echten Bedingungen einen echten,
unter Zeugen vorher hinterlegten Tausendmarkschein aus seinem festen
Arnheimverschlusse herbeigebracht haben. Schein wie Trance aber
waren hierbei beide gleich unecht. — Ueber die Möglichkeit und das
wirkliche Vorkommen solcher Apports lese man Staatsrath Alexander
Ahsakow'% Werk: — „Animismus und Spiritismus" (Leipzig,
Oswald Mutze, 2. Aufl. 1894.) 2 Bde. — üeber derartige festgestellte
Thatsachen hatte doch wohl der noch gar nicht unterrichtete Gerichtshof
die Pflicht, Zeugen und Zeugnisse von Seiten des wissenschaftlichen
Spiritismus anzuhören, auf dessen Boden die ehrenhaften
Angeklagten standen, und durch deren Feststellung das Thun der Angeklagten
minder lächerlich wurde und eine ganz andere Beurtheilung
erfahren hätte. Diese Vernehmung gehörte daher wesentlich mit zur
Vertheidigung der Angeklagten, um so mehr, als Ewers selbst einen
ähnlichen Trance offenbar simulirt hatte. — Der Sekr. d. Red.

**) Das ganze Plaidoyer des Staatsanwaltes baute sich nach den Mittheilungen
eines Ohrenzeugen an den Unterzeichneten auf die Aussagen


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