Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 640
(PDF, 187 MB)
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640 Psychische Studien. XXIII. Jahrg. 12. Heft. (Deoember 1896.)

absolut getäuscht hat, ist absolut nicht erbracht, auch nicht,
dass er sein Ehrenwort gebrochen. Die Beweisaufnahme bat
kein anderes Ergebniss gehabt als die ehrengerichtliche Untersuchung
, und dabei wird es bleiben müssen." — Es folgen
die Strafanträge des Staatsanwalts.] —

Im „Düsseldorfer General-Anzeiger" fährt der Staatsanwalt
also fort: — „Der Ehrenrath hat Niemanden zum
Duell gezwungen, sondern er hat nur erklärt, dass er nicht
die Ueberzeugung gewonnen habe, Dr. Ewers sei satis-
factions u n fähig. Damit konnten die Herren thun und
lassen, was sie wollten. Wenn sie Offiziere bleiben wollten,
wussten sie, was sie zu thun hatten, sie wussten auch,
was daraus folgen würde, wenn sie eine Forderung
nunmehr nicht annähmen. Dann hatte sich das Ehrengericht
mit der Sache zu beschäftigen. Das Ehrengericht
hat nach bestem Wissen die Befehle der
Vorgesetzten ausgeführt. — Die Artikel der Zeitungen
in dieser Angelegenheit sind übertrieben, sie enthalten
schwere Beleidigungen. Dasselbe ist mit dem Briefe Rheines
an Landesrath Schmidt der Fall, denn darin wird dem Be-
zirkscommando Ungesetzlichkeit und Ungerechtigkeit zu
Unrecht vorgeworfen." — [„Leipz. Tagebl.": — „Die darin
enthaltene Behauptung, dass Hauptmann Greve sich hinter
seine dienstliche Stellung zurückziehe, sei ein schwerer Vorwurf
, um so schwerer, als einem Offizier Feigheit zum Vorwurf
gemacht werde, dem Ehrenrath werde Parteilichkeit
vorgeworfen, und Ewers werde direct als meineidig bezeichnet.
Nun, er habe die feste Ueberzeugung, dass, wenn in der
ganzen Affaire ein Meineid vorliege, dieser nicht von Ewers
geleiset worden sei. Der Bedner zollt dann dem Gerichts-

der beiden Zeugen Ewers und Wunderwaldauf, (die Hauptzeugen standen
ja unter Anklage!) derselben, welchen die ganzen Schwindeleien von
den Beklagten und den anderen Zeugen zur Last gelegt wurden. Auch
ist der Abend vom ll.|12. 1895 nicht von Herrn v. Beckerath arran-
girt worden; dieser hat zu dem bereits gefassten Beschluss, eine ausserordentliche
Sitzung am ll.|12. 1895 anzuberaumen, als er in seiner
Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender darnach gefragt wurde,
lediglich seine Zustimmung gegeben. Ueber die Küpperf*c,he Aeusse-
rung 'tausend Mark für Wreinszwecke zahlen zu wollen, falls er von
der Wahrheit der spritistischen Lehre überzeugt würde', — ist allgemein
gesprochen worden, natürlich auch von Herrn v. B.y jedoch
selbstverständlich in keinem anderem Sinne, als wie bioh Küpper selbst

feäussert hat. Der Staatsanwalt wird den Beweis schuldig bleiben,
ass Herr v. Beckerath zuerst über einen Tausend-Mark-Sehe in
gesprochen hat, denn dann mtisste Küpper dem Herrn v. B. seine
Zusage gemacht haben, und das ist nicht der Fall! Ewers und Wunder-
wald suchten eben einfach die auf ihnen ruhenden Verdachts-Momente
1 auf irgend Jemand abzuschieben. — Der Sekr. d. ßed.

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