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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht. (541
hof lebhaften Beifall für die Ablehnung der Sachverständigen
, die über das Wesen des Spiritismus gehört
werden sollten. Wo würde man hinkommen, wenn in
diesen Prozess noch übersinnliche Momente hineingezogen
würden? Wir bewegen uns lediglich auf dem
Boden der realen Weltanschauung und müssen daher
gegen die Hineinziehung solcher Sachen protestiren. Die
Hauptfrage ist und bleibt: 'Hat Ewers sein Ehrenwort gebrochen
, und hat er Täuschungen vorgenommen ?' Beides
sollte bewiesen werden, und Beides ist nicht bewiesen worden
. Herr Ewers hat unter seinem Eide beide Möglichkeiten
bestimmt in Abrede gestellt, und es ist kein Zeuge
erstanden, der bestimmt behaupten konnte: Ma, Ewers hat
unehrenhaft gehandelt!5 Ich bin der Ansicht, dass Ewers
durchaus correct gehandelt hat."] — „Düsseid. Gen.-Anz."
— „Wie ist es mit den Zeugenaussagen? Eid steht
gegen Eid! Wer hat einen Meineid geleistet? Ich habe
heute die Ueberzeugung gewonnen, dass der Meineid auf
ganz anderer Seite liegt, ich habe die Ueberzeugung gewonnen
, dass nicht Dr. Ewers den Meineid geschworen hat.
— Die Geschichte mit dem Tausendmarkschein ist von
Herrn v. Beckerath arrangirt worden; er hat zuerst mit
Herrn Wunderwald über den Tausendmarkschein gesprochen.
— Die Herren v. Erhardt und v. Kamptz wären aus dem
Officierscorps nicht ausgestossen worden, wenn nicht sichere
und feste Gründe vorgelegen hätten. Ueber hundert Officiere
des Landwehrbezirks Düsseldorf haben an diesem Urtheil
mitgewirkt. Wie sollen die Herren dazu gekommen sein,
ihre Pflicht zu verletzen? — Ich komme nunmehr zu den
Strafanträgen. Ich beantrage gegen den Angeklagten v. Erhardt
wegen zwei Herausforderungen je 4 Monate Festungshaft,
zusammen 6 Monate Festungshaft, wegen Beleidigung des
Ehrenrathes 6 Monate Gefängniss; gegen den Angeklagten
Rhein wegen Beleidigung des Bezirkscommandos 300 Mark
Geldstrafe, wegen Herausforderung und Karteltragens je
4 Monate, zusammen 6 Monate Festungshaft, wegen Beleidigung
des Ehrenrathes in zwei Fällen je 2 Monate,
zusammen 3 Monate Gefängniss; gegen den Angeklagten
Hecker wegen Herausforderung und Kartelltragens je
4 Monate Festungshaft, zusammen 6 Monate Festungshaft,
wegen Beleidigung des Bezirkscommandos 150 Mk. Geldstrafe
, wegen der Verletzung des Landesraths Schmidt
9 Monate Gefängniss; gegen den Angeklagten Otto Becker,
Redacteur der „Neueste Nachrichten", wegen Beleidigung
des Ehrenraths u. s. w. (zwei Fälle) 300 und 500 Mark
Geldstrafe; gegen den Angeklagten Hornefeld, Redacteur der
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