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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht 643
ist eine wohlbedachte. Mit welchen Mitteln dieser arbeitet,
geht u. A. aus seinem Brief an Herrn Hecker sen. hervor,
worin er erdichtete Behauptungen aufstellt. — Redner weist
hiernach auf die bestimmten und sicheren Zeugenaussagen
v. Küpper und v. Beckerath und v. Kamptz hin und nimmt
für seine Clienten den § 193 (Wahrung berechtigter Interessen)
in Anspruch. Wenn die Herren v. Erhardt und v. Kamptz
nicht den Weg zum Herrn Präsidenten Witte eingeschlagen
hätten, sondern direct gegen Ewers vorgegangen wären, so
hätte die Sache ein ganz anderes Gesicht bekommen. Den
Vorfällen wurde erwiesenermaassen zuerst eine solche
Signatur gegeben, dass Ewers nicht aus seiner Carriöre
geworfen zu werden brauchte." —
Redner, Justizrath Stapper, unterbricht hier seine
Ausführungen, worauf Vertheidiger Rechtsanwalt Bell es
das Wort ergreift. Dieser nimmt für seine Clienten Rhein,
Becker und Bornefeld ebenfalls den § 193 in Anspruch und
bestreitet, dass in den betreffenden Zeitungsartikeln Beleidigungen
enthalten seien, Vertheidiger Beiles kritisirt
scharf die Duellunsitte und führt namentlich aus, dass der
Angeklagte Hormfeld mit Rücksicht auf das Verfahren des
Ehrenraths zur Veröffentlichung der jetzt incriminirten
Artikel wohl berechtigt gewesen sei. Der Ehrenrath habe
die Herren v. Erhardt und v. Kamptz gefragt, ob sie die
Ewers'sche Forderung annehmen würden, wenn dieser vom
Ehrenrath als satisfactionsfähig anerkannt würde. Als nun
der Ehrenrath sagte: — 'Dem Referendar Ewers ist Satis-
factions u n fahigkeit nicht nachgewiesen', — was bedeutete dies
anders, als Duellzwang für Herrn v. Erhardt und v. Kamptz ?
(Auf Befragen des Vorsitzenden erklärt hier Angeklagter
Hörnefeld, dass er die betreffenden Artikel nicht selbst
verfasst, sondern sie vom Redacteur Stoffers aus dem Auslande
zur Veröffentlichung zugesandt erhalten habe.)
Vertheidiger Justizrath Stapper setzt hiernach sein
Plaidoyer fort: — „Bildhauer Hecker hat gewiss Strafe verdient
, aber wir müssen sein Vergehen milder beurtheilen,
als es der Herr Staatsanwalt thut. Wer ist der Urheber
all* dieser Geschichten? Wenn wir den Ursprung der Sachen
aufsuchen, die uns hier schon am zweiten Tage beschäftigen,
immer und immer wieder stossen wir auf Dr. Ewers. Er
schrieb Unwahres an Herrn Hecker sen, und rief dadurch
den ganzen Vorfall mit Herrn Landesrath Schmidt hervor.
Ewers war hier nicht nur Urheber, sondern auch Vorbild,
weil er Hecker in der Tonhalle geohrfeigt hatte. Dieser
handelte nur, wie es in den Kreisen der Duellfreunde üblich
ist, wenn ihnen Satisfaction verweigert wird; sie infamiren.
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