Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 645
(PDF, 187 MB)
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Wittig: Der Spiritismus vor dem Düsseldorfer Landgericht 645

Der Vorsitzende rügt dies energisch und bezeichnet die
Rufe als eine Ungebühr allerersten Ranges.

Ueber den weiteren Gang der gestrigen Strafkammer-
Sitzung ist nach dem Düsseldorfer „General-Anzeiger"
Nr. 294 v. 22. October er. Folgendes zu berichten: —

Nach den Plaidoyers erhalten die Angeklagten das Wort.
Angeklagter v.Erhardt: — ,,Wenn man vom Staatsanwalt
so angegriffen wird, wie ich, ist es schwer, ruhig zu bleiben,
wenn ich auch ein ruhiges Gewissen vor Gott und den
Menschen habe. Der Herr Staatsanwalt hat meine Bestrebungen
sozusagen als Narrheit bezeichnet, Bestrebungen,
für die ich Jahre lang gekämpft habe. Unter meinen
Bestrebungen verstehe ich nicht Tischrücken, sondern ich
habe wissenschaftlich gearbeitet, ich habe bei meinen
Arbeiten meine Gesundheit und mein Geld geopfert. Nur
edlen, reinen und sittlichen Bestrebungen habe ich gehuldigt.
Der Herr Staatsanwalt hat u. A. gesagt, es sei kein Beweis
für eine Täuschung Seitens des Herrn Dr. Ewers erbracht.
Ich habe eine Menge Beweisgründe, die das
Gegentheil besagen." — Angeklagter geht näher darauf
ein und beruft sich dabei auf die Zeugenaussagen.
Er vertheidigt sich in einer etwa einstündigen Rede und
kommt zum Schluss, dass er nur Recht und Gewissen zur
Richtschnur seines Handelns gemacht habe. Das Duell bezeichnet
er als eine Schmach.

Nachdem Angeklagter seine Rede beendet, bemerkt
Staatsanwalt Dr. Ziegen er: — „Der Angeklagte fühlt sich
durch einen Ausdruck in meiner Rede beleidigt. Es hat mir
vollständig fern gelegen, den Angeklagten zu beleidigen." —

Sodann vertheidigt sich Angeklagter Rhein. Die Angeklagten
Hecker, Becker, Hornefeld verzichten auf das Wort.
Nach einer kurzen Rede des Angeklagten Wessel zieht sich der
Gerichtshof zur Berathung zurück. („Düss. Gen.-Anz.") —

Wegen der grossen Wichtigkeit dieses Prozesses geben
wir unseren Lesern noch die, wenn auch unvollständig:, doch
sich einander ergänzenden Berichterstattungen des „Leipziger
Tageblattes4', der „Kölnischen Zeitung" und der Berliner
^Staatsbürger-Zeitung' über die gediegene Verteidigungsrede
des Herrn Justizrath Stapper zur eigenen Vergleichung.

„Leipz, Tagebl.": — Justizrath Stapper als Ver-
theidiger der Angeschuldigten v. Erhardt, Rhein und Becker
führt aus: — „Der vorliegende Prozess hat das Interesse
weiterer Kreise erregt und zwar offenbar deshalb, weil bei
der Verhandlung Fragen von grosser und weittragender
Bedeutung gestreift werden, bezw. weil man annahm, dass
solche allgemein interessirende Fragen zur Erörterung


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