Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
23. Jahrgang.1896
Seite: 648
(PDF, 187 MB)
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648 Psychische Studien. XXIII. Jahrg. 12. Heft (December 1896.)

v. Erhardt in den „Düsseldorfer Neuesten Nachrichten* veröffentlichten
Erklärungen gegen den Ehrenrath den § 193
des Str.-Gr.-B. in Anspruch. Ueber den Hauptpunkt, um
den sich die Verhandlung drehte, äusserte sich der Ver-
theidiger: — „Es ist in der That wahr, was Herr v. Erhardt
behauptete, dass Ewers getäuscht und sein Ehrenwort gebrochen
hat. Wenn Harr Ewers sah, mit welcher TJeber-
zeugung Herr v. Erhardt arbeitete, wenn Ewers stets hörte,
dass die Leute unter Ehrenwort arbeiteten, da war es seine
Pflicht, wenn er eine Spur von Ehrgefühl gehabt hätte, die
Sitzungen zu verlassen und zu sagen, er glaube nicht daran.
Haben die Verhandlungen nicht ergeben, mit welcher
Frivolität, mit welchem Cynismus Herr Ewers getäuscht
hat? Es fehlt der Beweis, dass Ewers den Schein dem
Küpper in die Tasche gesteckt oder hingelegt hat; aber das
ist klar nach der heutigen Vernehmung des Malers Wunder-
wald, dass er es gewusst hat. Ewers musste sagen: 'ich
habe es nicht gethan, aber ich weiss, wer es gethan hat,
der war es!' Dass damals allgemein die Meinung bestand,
dass Ewers es gethan, geht hervor aus der Erklärung des
Zeugen Wunderwald. Ich habe Herrn Ewers noch in einer
andern Verhandlung vör Gericht gesehen, in der Klage des
Hecker gegen ihn. Da war sein Auftreten ganz anders,
nicht so ruhig wie gestern. Der Sieg, den er beim Staatsanwalt
davon getragen hat, liegt in der von ihm vorher
wohlbedachten Haltung. Ich kann Sie warnen und bitten,
lassen Sie sich nicht durch das Auftreten des Ewers blenden,
und prüfen Sie^alles, was vorgebracht ist, in seiner Glaubwürdigkeit
. Das ganze Kunststück, das Herr Ewers von
Anfang an, bei der Vernehmung vor dem Landgerichtspräsidenten
, in der ehrengerichtlichen Verhandlung und
jetzt ausführt, ist das, dass er auf die klare Frage, ob er
sein Ehrenwort gegeben, keine Täuschung zu verüben, sagt:
'Ja wohl, selbstverständlich aber nicht in Beziehung auf
hypnotisches Experiment'.*) Diese Unterscheidung zwischen
hypnotischen und spiritistischen Betrügereien ist das Hinterpförtchen
, durch das Herr Ewers entschlüpft ist. Er muss
das mit sich ausmachen. Es war ein Unglück, dass die
Herren v. Erhardt und v. Kamptz sich zuerst an den Landgerichtspräsidenten
gewandt haben und dann den Wünschen

*) Unter dieser Bedingung könnte er nämlich in den von ihm
vorgegebenen hypnotischen wie Trance-Zuständen vermeintlich auch
Täuschungen und Betrug unter Suggestion ausübe», ohne dafür selbst«
bewusst verantwortlich zu erscheinen. Aber bei echtem Trance geschieht
doch so etwas nicht unter Mitwissen ehrlicher Sitzer, —

Der Sekr. d, Red.


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