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Kurze Notizen.
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stützen zu helfen. Alle Welt scheint ihn vergessen zu haben,
und diejenigen, welche bisher grosse Abhandlungen über den
Hypnotismus verfassten, erwähnten nur höchst selten oder gar
niemals seinen Namen, während es doch notorisch ist, dass
sie nur seinem ersten, alle Welt in Erstaunen versetzenden
Auftreten in allen Hauptstädten Europa's (vergl. „Psych.
Stud." April-Heft 1879 und Prof. Zöllners „Wissenschaft!
Abhandl." III. Bd. 1879) die grosse Wandlung in ihren Anschauungen
über dieses, auch für die bessere Erkenntniss des
Mediumismus und Occultismus wichtige Gebiet verdanken.
Man wolle mildthätigst dem Vielverkannten und Vergessenen
entweder direct seine schuldige Ehrengabe zuwenden, oder
an den Verleger Oswald Mutze in Leipzig einschicken, der
für prompte Ueberlieferung sorgen wird; die Namen der Geber
werden in den „Psychischen Studien'* veröffentlicht. —
Der Herausgeber der „Psych. Stud.".
6) Düsseldorf, 22. December 1890: — Referendar
Ewers wurde wegen Herausforderung der Spiritisten von
Erhardt, von Beckerath, von Kamptz und Rhein von der Strafkammer
zu zwei Monaten, Referendar Werninghaus, der
Oartellträger des Ewers, zu zwei Wochen Festungshaft ver-
urtheilt. (F. Z.) — Er hat Revision dagegen angemeldet.
[Nachklänge zur Spir itisten - Äffaire.] Die
heutige Sitzung der Strafkammer wurde mit der Verhandlung
gegen die Referendare Dr. Ewers, früher hier, jetzt in
Saarbrücken wohnhaft, und Hermann Werninghaus von hier
eröffnet. Dieselben waren wegen Herausforderung zum
Zweikampf, bezw. Cartelltragens angeklagt. Angeklagter
Werninghaus hatte im Auftrage des Angeklagten Dr. Ewers
an Freiherrn von Erhardt, den Maler von Kamptz, den Kaufmann
von Bekerath und den Agenten Rhein Briefe geschrieben,
deren Inhalt nach der Anklage eine Herausforderung der
Genannten zum Zweikampf mit schweren Waffen darstellte.
Die Angelegenheit hängt mit der bekannten Spiritisten-
Affaire, welche vor einiger Zeit Gegenstand ausführlicher
Verhandlung vor der Strafkammer war, zusammen. Der
Angeklagte Ewers bestritt heute, dass in den betreffenden
Briefen eine ernstliche Herausforderung zum Zweikampf zu
erblicken sei, er habe durch dieselben bei den genannten
Herren nur anfragen wollen, ob sie bereit seien, sich mit
ihm zu schlagen. In der Sache wurde ein einziger Zeuge,
Dr. Wanner von hier, vernommen, welcher bekundete, der
Angeklagte Werninghaus habe ihm gegenüber geäussert, er,
Werninghaus, sei für Dr. Ewers Oartellträger. Der Staatsanwalt
sah die Herausforderungen als erwiesen an; er erblickte
in jeder Herausforderung eine selbstständige Handlung und
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