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110 Psychische Studien. XXIV. Jahrg. 2. Heft. (Februar 1897.)
genügende nachträgliche Erhebungen und Bestätigungen der
angeblich spiritistischen Vorgänge durch Zeugenvernehmung
im Prozesse selbst stattgefunden hätten. Alle noch so
geistreichen Gegeneinwendungen des Vertheidigers in einer
kurzen Replik versagten gegenüber diesem auf formellen
Gesetzesparagraphen fussenden Standpunkte des Reichsanwalts
, und es war wohl eine besondere Vergünstigung,
dass der hohe Gerichtshof am Schlüsse dem Angeklagten
Freiherrn von Erhardt gestattete, eine viertelstündige Selbst-
vertheidigungsrede zu halten, in der derselbe das Verhalten
des Dr. Ewers gegenüber seinem Vereine scharf kritisirte
und nachzuweisen suchte, dass dieser wohl in siebzig Fällen
den Verein notorisch getäuscht und sich quasi als Spiritisten
aufgespielt habe, während er doch später sich blos mit
Etypnotismus beschäftigt zu haben angebe, v. Erhardt wollte
sich sichtlich von dem öffentlich gegen ihn geschleuderten
Vorwurfe der Narrheit auch vor seinen hohen Richtern
rechtfertigen und suchte nachzuweisen, dass Dr. Ewers einen
spiritistischen Trance-Zustand simulirt habe, in dem er die
Geister Chopin's und ffeine's habe sprechen lassen. Dass
Ewers den Verein genarrt habe, habe er ja auch selbst
zugestanden. Er selbst sei als durch den Ehrenrath nunmehr
ausgestossener Officier von diesen Herren durch ihre abfälligen
Bemerkungen über den Spiritismus aufs schwerste
beleidigt gewesen und hätte seine Ehre nicht anders ver-
theidigen können als durch Herausforderung desselben nicht
als Mitglieder des Ehrenraths, sondern als seine persönlichen
Beleidiger, Und gerade in dem vollen Beweise echter und
unechter spiritistischer Thatsachen, für deren erstere er
nicht blos allein, sondern die hervorragendsten wissenschaftlichen
Forscher unserer Zeit eingetreten seien, habe er sich
beschränkt erachtet, wie ja auch sein Herr Vertheidiger
nachdrücklichst hervorgehoben habe. Er bitte, das auf
ungenügende Voraussetzungen begründete Urtheil einer
gerechten Revision unterziehen zu wollen. Auf seine Anfrage,
ob er noch weiter fortfahren könne, erklärte der Herr
Präsident wohlwollend, dass das bereits von ihm Gesagte
vollauf geniige, um erkennen zu lassen, dass er der festen
Ueberzeugung sei, Dr. Ewers habe ihn und seinen Verein
getäuscht. Weiteres habe auf die übrigen Punkte der
Revision keinen Einfluss. Wegen noch weiterer angesetzter
Termine müsse der Urtheilsspruch des Gerichtshofes auf
Nachmittag verschoben werden. — Der Ausfall desselben
ging Herrn v. Erhardt und dem Sekretär der Redaction in
gespannter Erwartung erst Abends 5 Uhr zu: — er gipfelte
in der völligen Verwerfung der Revision. Somit hat sich der
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