Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
24. Jahrgang.1897
Seite: 244
(PDF, 203 MB)
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244 Psychische Studien. XXIV. Jahrg. 5. Heft. (Mai 1897.)

Es ist ja nur zu bekannt, dass es besonders unsere
reaktionären und im weltfremden Formelkram verbohrten
Juristen schon lange nach einem neuen Strafgesetzbuchparagraphen
gelüstet, der möglichst kautschukartig gefasst,
ihnen die Eselsbrücke dazu schlägt, alle irgend wie com-
plicirteren Vergehungen und Verbrechen als hypnotische
abzuthun.*) Nun ist es aber merkwürdig, unter den hypnotischen
Forschern in Deutschland sind ganz besonders stark
Aerzte vertreten, welche die Curirfreiheit aufgehoben wissen
wollen. Trotzdem ist bis jetzt noch keiner für ein
Hypnotismusstrafgesetz eingetreten, obwohl das doch ihnen
recht nahe läge.

Charakteristisch für die Bestrebungen, den Hypnotismus
strafgesetzlich zu knebeln, ist einmal, dass sie ausnahmslos
von Juristen gepflogen werden, und zweitens, dass keiner
derselben eine auch nur annähernd richtige Vorstellung
von der Sache hat! Was sie vom Hypnotismus wissen, sind
lediglich die Schauernotizen, welche von unwissenden Zeilenschreibern
der Tagespresse zusammengeleimt worden sind,
und allenfalls noch die geheimnissvoll ausgeschmückten
Episoden aus einigen englischen Abendblattromanen, welche
hypnotische Vorgänge schildern. Zu der ersteren Art
gehört besonders der Todesfall des Fräulein v. Salomon, der
während einer Hypnose eingetreten war, aber darum noch
keineswegs durch Hypnose verursacht zu sein brauchte.**)
Auf dem vorjährigen internationalen Congress für Psychologie
in München producirte sich in der 4. Section, welche die
Psychologie des Schlafes, des Traumes, der hypnotischen
und verwandter Erscheinungen umfasste, ein Musterexemplar
dieser juristischen Gesetzemacher, ein Professor der Jurisprudenz
an der Universität Innsbruck, Namens Dr. Leutner.
Mit einer Harmlosigkeit, die höchstens in den entlegensten
Thälern Tirols noch zugelassen werden kann, wagte es dieser
Mann vor einem Forum von hervorragenden psychologischen
Forschern aller Kulturnationen seine Unwissenheit in
hypnotischen Dingen auszukramen und für Gewaltmaassregeln
gesetzlicher Art zu plaidiren. Dabei zog er die
verschimmelten österreichischen Hofkanzeleidecrete von den
Jahren 1795, .1815 und 1845 hervor, von denen die beiden
ersteren gegen Mesmer, das letztere gegen die Bestrebungen
des Biomagnetismus gerichtet sind, welche aus der Schule

*) Aehnlich wie mediumistische Spukerscheinungen durch den
sog. Unfug-Paragraphen. — Der 8ekr. d. Red.

••) Man vergl. hierüber „Psych. Stud/- Jahrg. 1894 & 502, 556,
557 ff.— Der Sekr. d. Red.


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