Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
24. Jahrgang.1897
Seite: 280
(PDF, 203 MB)
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280 Psychische Studien. XXIV. Jahrg. 6. Heft. (Juni 1897.)

sitzt ein kleines, sehr verwachsenes Männchen mit grosser
Glatze, kurzem Halse und breiten, krummen Schultern. Der
Mann wendet sein Gesicht dem eintretenden Vater zu und
fragt nach dessen Begehr. Kaum, dass der Vater zu sprechen
vermag; er ist vor plötzlicher Erregung beinahe sprachlos
Angesichts dieser Erscheinung! — Wo hatte er doch einmal
solchen Mann, ja gerade diesen Mann mit seinen grossen
treuen Augen in dem blassen, hageren Gesichte gesehen ? —
Nirgends sonst wo und nie zuvor, als einst im Traume, wo
er von den zwei grossen, rothen Jagdhunden im Walde
plötzlich angegriffen wurde, und wo ihm gerade eine solche
Gestalt, wie sie in seiner Erinnerung haftete und jetzt
verkörpert vor ihm sass, zur Abwehr einen festen Handstock
reichte.

Nun war dem Vater nach kurzer Besinnung alles
klar: — die beiden Fuchshunde, die ungereizt zum Beissen
geneigt waren, sie hatten ihre gute Verkörperung gefunden
in den beiden Forstmännern mit ihren langen, rothen Barten,
die dem Vater eine erste und letzte Gerichtsklage aufzwangen
, und sein Beistand, er hatte ihn jetzt vor sich,
bis ins Kleinste genau dem Manne ähnlich, der zur Stunde
der Gefahr ihn aus dem Gebüsche ruhig anlächelte und
ihm half.

Nachdem nunmehr Vater seine Sache vorgetragen,
sprach der Herr Kechtsanwalt: — „Zum Processe soll es
der Geringfügigkeit wegen nicht kommen, und kann es auöh
nicht, denn es ist von dem Wärter bezüglich des einen
Schilling auf Diensteid genommen; aber der gerechten Sache
zu dienen, erachte ich als meine Aufgabe. Ich werde ein
Nöthiges nicht unterlassen." — Damit war der Vater seiner
Pflicht entledigt. Er hörte seit der Zeit nichts mehr davon,
und die Geschichte kam ihm auch bald wieder aus dem
Kopfe« Seine erste und letzte Strafe von Amtswegen hatte
er ja mit 9 Schillingen berichtigt, und wenn auch die
Motivirung seitens des Denuncianten als eine durchaus
unlautere bezeichnet werden durfte, der Fall war rechtskräftig
geworden und damit nunmehr für den Vater erledigt,
der bei dem Grossherzoglichen Amte nach wie vor als ein
biederer und rechtschaffener Mann verzeichnet stand. Derselbe
hätte auch wohl nie etwas davon wieder gehört,
wenn nicht der pp. Holzwärter selbst eines Tages zu den
JForstarbeitern geäussert hätte: — „Leute, Leute!" — ein
geflügeltes Wort seinerseits — „was mir Formschön da noch
angehängt, hätte ich doch nicht erwartet, wenn er auch
Recht gehabt; habe vom hohen Ministerium ein Schreiben
bekommen, mag kaum daran denken, hätte mir beinahe


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