Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
24. Jahrgang.1897
Seite: 405
(PDF, 203 MB)
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v. Gaj: Eine urkundlich beglaubigte Geisterscheinung. 405

dieser Geist im Fegefeuer gewesen wäre, als abgeschmackt
verwerfen*) und nur soviel zugeben, dass die Seele des verstorbenen
Paters durch die unerfüllte Pflicht, da er ein
pflichttreuer Mann war, sich in so hohem Maasse beunruhigt
fühlte, dass sie auf diese Weise ihrer Pflicht nachzukommen
versuchte.**)

Der beste Beweis aber von der Wahrhaftigkeit des
Berichtes scheint auch darin zu liegen, dass der Geist selbst
kein Wort davon erwähnte, dass er im Fegefeuer***) wäre,
obwohl man ihm dies gewiss in den Mund gelegt hätte,
wäre das geschilderte Ereigniss nicht streng der Wahrheit
gemäss vsrfasst worden.

Wenn man dieses Ereigniss mit anderen ähnlichen und
auch in Dr. Kerner's Buche: — „Die Seherin von Prevorst"
— mitgetheilten vergleicht, so wird man sehen, dass sie alle
dieselben charakteristischen Merllifeale besitzen und somit
ihre Glaubwürdigkeit erhöhen.

Die beliebte Suggestionstheorie ist abgeschmackt, da
diese Ereignisse in verschiedenen Ländern und Zeiten und
bei allen Völkern der Erde, auch bei jenen, welche in
keinem gegenseitigen Ideenaustausch leben, ähnlich wahrgenommen
werden. Ausserdem ist es im gegenwärtigen
Falle wirklich ein Unding, Jemanden glauben machen zu
wollen, dass die vom Geiste ausgesprochenen Wünsche der
Ausfluss einer Autosuggestion sein konnten. Da giebt es
nur zwei Eventualitäten: — entweder zu behaupten, die
ganze urkundlich und unter einem Eide beglaubigte Begebenheit
wäre eine gemeine Lüge, oder aber die Wahrhaftigkeit
des Berichtes, also die Thatsächlichkeit des
geschilderten Ereignisses einzuräumen.

*) Auch wir möchten hier unter „Fegefeuer",,allerdings kein
sinnlich irdisches oder höllisch in der Tiefe der Erde brennendes,
sondern ein geistig das Gewissen auch nach dem Tode noch sengendes
und brennendes und somit das Schuldbewusstsein läuterndes, inneres
Reinigungsfeuer der Seele verstehen. Die dem Glauber an das „Fegefeuer
^ demnach zu Grunde liegende, gewiss richtige Idee einer noch
möglichen Besserung und Bekehrung durch Reue und Busse auch im
Jenseits wäre sonach wohl nicht mit als „abgeschmackt" zu verwerfen,
wenn wir den Herrn Verfasser hier richtig verstehen wollen. —

Der Sekr. d, Red.

**) Man vergl. hierzu: — „Ein in Erinnerung gebrachtes Versprechen
aus dem Jahre 1820" — von Frau Clara Schulz geborene
Bernhard aus Freiberg in Sachsen in „Psych. Stud." August-Heft 1881
8. 371 ff. und S. 516. — Der Sekr. d. Red.

***) Hier selbstverständlich im sinnlich gedachten, von Holz, Pech
und Schwefel brennenden „Fegefeuer" der gewöhnlichen Mönchsvorstellungen
von demselben. — Der Sekr. d. Red.


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