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Reichel: Nochmals „Eine deutsche Hochschule für Magnetismus". 557
jene Leiden, welche in Folge eines Bildungsfehlers (vitium
primae formationis) entstanden sind, durch Magnetiseure
für kaum heilbar, und es schliesst sich der bekannte
Magnetiseur Willy Reichel in seinem letzten Werke — „Der
Heilmagnetismus, seine Beziehungen zum Somnambulismus
und Hypnotismus". III. Auflage. (Berlin, Karl Siegismund,)
dieser Behauptung an. Sonst kann man aber sagen, „der
Magnetismus heilt jede Krankheit, aber nicht
jeden Kranken", und gegen den Tod ist kein Kraut
gewachsen. Aber um gegen den harmlosen Heilmagnetismus,
der keine kataleptischen Zustände, wie der Hypnotismus
hervorruft, in dieser Weise Front zu machen, sind unseres
Erachtens wohl noch andere Motive mit im Spiele, als die
blosse zarte Fürsorge um die Hochhaltung der allein wahren
Arzneiwissenschaft. — Der Sekr. d. Red.
Petition der Masseure und Magnetiseure.
Aus dem Französischen übersetzt von Willy Reichel in Berlin.
Die durch die Massage, den Magnetismus oder die
magnetische Massage geheilten oder in ihrem Zustande
wesentlich gebesserten Patienten verlangen in Ueber-
einstimmung mit den Anhängern dieser Heilmethoden
dringend in Anbetracht dessen, dass —
1) die Masseure und Magnetiseure eine grosse Zahl
Patienten heilen, welchen die Aerzte keine Erleichterung
zu gewähren vermögen;
2) ihre Heilmethoden und ihr Verfahren, welche jede
Verordnung von Medikamenten ausschliessen, keinerlei (ie-
fahr bieten;
3) die Aerzte, die niemals den Magnetismus, ja nicht
einmal die Massage nach ihrem wahren Werthe gewürdigt
haben, nicht immer in physischer Hinsicht den Anforderungen
entsprechen, welche die Ausübung dieser Kunst an sie stellt;
4) die zur Ausübung der Massage und des Magnetismus
unbedingt erforderlichen Kenntnisse leicht zu erwerben sind
für alle die, welche gewisse besondere Veranlagung besitzen;
5) endlich gewisse Personen, die jeder Bildung bar sind,
bewundernswerthe Heilerfolge zu erzielen vermögen, —
dass Seitens der gesetzgebenden Autoritäten die Rechte
der Masseure und Magnetiseure genau festgesetzt werden
durch ein Nachtragsgesetz zur Ergänzung des Gesetzes vom
30. November 1892 über die Ausübung der Medicin.
Gegenwärtige Petition, die durch die Interessenten
unterzeichnet ist, sowohl durch die in Frankreich, als auch
durch die in den Kolonien und die im Auslande domici-
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