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662 Psychische Studien. XXIV. Jahrg. 12. Heft. (December 1897.)
Erklärung ,*)
mittels welcher wir: —
Josip Tomilic, königlicher Gerichts-Kanzelist,
Franjo Gornik, Gerichts-Schreiber, und
Franjo Cokel, Gerichts-Schreiber, alle beim königlichen
Bezirksgerichte in Jaska (Königreich Kroatien) mit unserem
Ehrenworte bezeugen, dass wir den 24. Juni 1897 im
Kriminal-Zimmer des königlichen Bezirksgerichtes zu Jaska
zur Zeit zugegen waren, als in das Zimmer gegen 8% Uhr
Morgens Herr Dr. Gustav Gaj eintrat, am Schreibtische
des Herrn Gornik seine Akten und seinen Hut ablegte und
sich nun zum Schreibtische des Herrn königlichen Bezirks-
Adjuncten Dr. Vrkljan begab und hier unter den Gerichts-
Akten etwas zu suchen anfing. Im selben Momente aber
fragte er uns, wer denn auf den Schreibtisch die Kriminal-
Vorladung des Valentin Bakin gelegt hätte, da er selbige
einige Momente zuvor auf der Gasse verloren habe, worauf
wir antworteten, dass seit der Zeit, seit welcher wir uns
im Zimmer befanden, also von 8 Uhr Morgens an, Niemand
auf diesen Schreibtisch eine Vorladung gebracht hätte, da
er der Erste zu selbem herangetreten sei, was wir mit
unserem Ehrenworte bezeugen, weil wir dies hätten
sehen müssen.
Wir bezeugen ferner, gesehen zu haben, dass die auf
dem Schreibtische (des Herrn Dr. Vrkljan) vorgefundene
Vorladung mit eigenhändigen Vormerkungen des Herrn
Dr. t. Gaj veroehen war, also sich unbedingt vorher in
seinen Händen befunden haben musste. Ausserdem hat
uns sogleich Herr Dr. G. v. Gaj unter seinem Ehrenworte
versichert, wie er dieselbe Vorladung einige Momente zuvor
auf der Gasse verloren, und alsogleich in's Gerichtsgebäude
sich begeben hätte, (nachdem er die Vorladung nicht hatte
finden können), um dort in dem Akte vorzumerken, dass er
die Partei vertrete.
Diese Vorladung ist mit der Zahl :I072/kr. versehen.
Jaska, 24. Juni 1897.
Josip TomiUe* m. p.
Franjo Cokel. m. p.
Franjo Gornik. m. p.
Ausserdem lege ich auch für die geehrte Redaction die
Erklärung meines Schreibers Herrn Franjo Tandarie bei,
welche in deutscher Uebersetzung folgendermaassen lautet: —
e) Diese ,,Erklärung" ist ebenso, wie die folgende, in kroatischer
Sprache abgefasst und von allen Zeugen eigenhändig unterschrieben. —
Der Sekr. d. Red.
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