Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
25. Jahrgang.1898
Seite: 121
(PDF, 192 MB)
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Handrich: Ueber das Wesen der Materialisationsphänomene. 121

erhabene Wesen, wenngleich weder von Raum noch Zeit
beengt, nicht auf der nämlichen Ebene mit den sich in
gemischten Cirkeln und in stetem Verkehr mit professionellen
Medien manifestirenden Kontrolwesen stehen, die sich
grösstenteils aus erdgebundenen, d. h. von der materiellen
Sphäre, auf Grund des grobstofflichen Astralkörpers, angezogenen
Geistern recrutiren, die, wenn auch nicht direct
materieller Genüsse fähig, immerhin durch die Medien und
deren Organismus den ihnen noch zeitweilig anhaftenden
Leidenschaften zu fröhnen vermögen. Dahingegen vermögen
die den höheren Sphären angehörigen Wesen sich durch
Privatmedien, d. h. den sich von schädlichen Einflüssen
ferne haltenden, auf einer höheren Stufe stehenden Personen
zu offenbaren. Finden solche Kundgebungen dagegen noth-
gedrungen durch professionelle Medien statt, so sind dieselben
als telepathisch empfundene, aus der höheren Sphäre
projectirte Gedankenbilder, wohl auch als Suggestionen, die
auf deren Kontroigeister und vermöge des Mediums an die
Recipienten (Empfänger) gelangen, zu betrachten. Dass
solche Kundgebungen von Einmischungen nicht frei sind,
ergiebt sich aus dem Gesagten.

Mit Bezug auf die sogenannten Exposes oder Entlarvungen
wirklicher Medien, im Gegensatz zu den sich für
Medien ausgebenden Betrügern oder deren Mithelfern, möchte
ich auf die seiner Zeit im „Progressive Thinker" erschienene
Kontroverse zurückkommen. Dieselbe stützt sich auf die
Annahme, dass, wenn ein an der Seance Betheiligter die
materialisirte Gestalt eines Geistes packt und festhält, das
Leben des Mediums gefährdet wird, und zwar aus dem
Grunde, weil die eine solche materialisirte Gestalt belebende
Kraft dem Medium entzogen wird, und dass demzufolge die
Lebenskraft des Mediums erlischt, wenn die Gestalt in den
Händen des Angreifers bis zu deren Dematerialisation
verbleibt. Um nun einer solchen Eventualität vorzubeugen,
richten es die Kontrolspirits so ein, dass das Medium der
sich gewissermaassen in den Händen des Angreifers befindenden
Lebenskraft zugeführt wird und der Angreifer
demzufolge, anstatt die materialisirte Gestalt des Geistes,
nichts anderes als den Körper des Mediums in seiner
Gewalt hat. Auf Grund dessen wirft J. S. die folgenden
Fragen auf: —

„1) Wäre es nicht richtiger und angemessener, die
Lebenskraft zum Medium zurückzuführen, anstatt das
Medium zur Lebenskraft?

„2) Wenn sich diese in der Gewalt des Angreifers
befindet, welche Kraft belebt dann das Medium?


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