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Kurze Notizen.
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meist bis zum Gürtel hin entkleiden lässt, magnetische
Striche ausführt und versucht, durch dieses Mittel die
Heilung derselben zu erzielen; — dass er durch dieses
Handeln dargethan hat, dass er gewohnheitsgemäss und
in bestimmter Weise Krankenbehandlungen übernimmt; —
dass er, gestützt auf die der Abgeordnetenkammer vom
Berichterstatter über das Gesetz vom Jahre 1892 vorgetragenen
Bemerkungen, sich zu Unrecht darauf berutt,
dass dieses Gesetz sich nicht auf diejenigen beziehe, welche
die Heilkunst allein mit Hilfe des Magnetismus ausüben; —
in Anbetracht, dass diese Bemerkungen gegenüber dem
klaren und bestimmten Wortlaut des Gesetzes nicht zur
Geltung gelangen können; — dass es nicht angängig ist,
auf dem Wege einer einfachen Auslegung dem Wortlaut
eine Erklärung hinzuzufügen, welche er nicht gestattet; —
dass solche Ergänzung umsoweniger beim Stillschweigen des
Gesetzes über diesen Punkt Platz greifen kann, als die
Jurisprudenz bis zum Jahre 1892 die Behandlung von
Krankheiten vermittelst des Magnetismus stets als eine
ungesetzliche Anwendung der Medicin angesehen hat; —
dass es für den Gesetzgeber genügt hätte, die Fassung des
neuen Gesetzes zu verändern, um diese Auslegung zu beseitigen
; — dass, weit entfernt, so zu handeln, er die ausgedehnteste
Annahme derselben aufrecht erhalten hat; —
dass die vom Obengenannten ausgeführten Handlungen das
Vergehen bilden, welches in den Artikeln 16 und 18 des
Gesetzes vom 13. November 1892 vorgesehen und mit Strafe
bedroht ist, u. s. w." — Sollte gegen dieses, wie gesagt mit
einer Geldstrafe von 100 Pranken abschliessende Urtheil
Berufung eingelegt werden, so wollen wir nicht versäumen,
das Ergebniss der Appellinstanz seiner Zeit mitzutheilen.
c) Eine „Wissenschaftliche Zeitschrift für
Occultismus" kündigt Herr Dr. med. Ferdinand
Maaek in Hamburg mit einem 8 Seiten langen Prospect
an. Die Monatsschrift soll erscheinen im October a. c, Preis
jährlich 10 Mark, Verleger ist Adolf Brand in Berlin-Neurahnsdorf
, Der Herausgeber begründet sein Unternehmen
vor Allem nun damit, dass eine streng wissenschaftlich
gehaltene Zeitschrift auf unserem Gebiete fehle.
Seite 6 heisst es: — „Denn Eins entbehren jene zum Theil
belletristischen, zum Theil dogmatischen Blätter ja bekanntlich
mehr oder weniger alle: — die wissenschaftliche
Behandlung ihres Gegenstandes/* — Im Folgenden wird
dann weiter erklärt, dass der Occultismus eine besondere
„Fachwissenschaft" werden muss, wie jede andere Wissenschaft
; auch „universitätsfähig*4 will ihn Herr Dr, Maack
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