Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
25. Jahrgang.1898
Seite: 365
(PDF, 192 MB)
Bibliographische Information
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Kurze Notizen.

365

der Landvogt — beute über 14 Wochen, und das Kind
des Verderbens, der wider besser Wissen und Gewissen,
wider Recht und Billigkeit gegen mich gehandelt, sodann
mit mir vor dem von Dir gesetzten Richter erscheinen und
ihr Urtheil empfangen. Siehe da, mein Zeuge ist im Himmel,
und der mein Recht spricht, mein Heiland. Fromme, gottfürchtende
und unparteiische Herzen müssen innerhalb Jahr
und Tag bezeugen, was ich bezeuget habe. Diese Appellation
übergebe ich, J. 0. Wattenbach, meinem Herrn Jesu Christo,
dem allergerechtesten Richter, der da weiss, erkennt, beschirmt
und urtheilet eines jeglichen Menschen gerechteste
Sache. Amen/ — Da nun der Kanzler, welcher diese Worte
niedergeschrieben hatte, ihm glimpflich zuredete: — 'man
hätte nach den Akten und nach dem Zeugnisse der Wahrheit
das Urtheii abgefasset; sei er der Meinung, dass Unrichtigkeiten
vorgegangen wären, so sollte die Sache von
Neuem und gratis erörtert werden, nur diese Appellation
sei unchristlich und zeuge von einem rachgierigen Gemüthe.
Man müsste Gott nicht zum Richter herausfordern, da vor
ihm kein Lebendiger gerecht wäre.' — Darauf antwortete
Magister Hattenbach:- — ,Dieser unrechtmässige Piozess
hätte ihn um sein Vermögen und sogar um seinen ehrlichen
Namen gebracht und ihn und die Seinen in Armuth und
Verachtung gestürzt: er sei so gewiss versichert, sein Heiland
Jesus Christus, den er kenne, bekenne, und an den er glaube,
seine Feinde aber nicht also, würde ihn als ein gerechter
Richter nicht verlassen. Er habe sich nunmehr alles Zeitlichen
begeben und Gott alles übergeben. Seiner Feinde
Gram, Qual und Rachgier sei unersättlich und bleibe bis
in den Tod/ — Nachdem er darauf dem Kanzler v. W. für
seine Güte gedankt, und den gegenwärtigen Herren der
Regierung den Segen des Allmächtigen angewünscht hatte,
fährt er nach Hause und stirbt 16 Tage darauf, den
16. April, am Charfreitage*) — Der Probst predigte den
24, Juni als am Johannistage, an dem 12 Wochen nach der
Appellation verflossen waren, über Luc* 1,57—65: — 'Und
es kam eine Furcht über alle Nachbarn, und diese Geschichte
ward alles ruchbar' — mit vieler Munterkeit. Nach abgelegter
Predigt schickt er nach dem Landvogt und lässt ihm sagen:
ob er sich wohl erinnere, dass heute der Tag sei, an dem
er nach der geschehenen Citation sterben sollte? Er befinde

*) Diese Datums- und Jahres-Angaben erscheinen hierbei nicht
genau, denn sie passen auf das Jahr 1703 nicht, in welchem Ostern
nach neuem Stil auf den 8. April fiel. Im vorhergehenden Jahre 1702
aber fiel 0 s t e r n den 16. April. Hiernach war Chärfreitag d. 14. April.
Dies macht jedoch die Sache nicht unglaubwürdig. D. Sekr. d Red.


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