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v. Gaj: Nachtrag zur Erklärung der Levitation.
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Mailand,*) sowie die mittelalterliche sogenannte „Hexenwage
." Auch das Untersinken hätte somit ein Beweis für
Hexerei sein können. Aber die selbst für unschuldig Gehaltenen
weil Untersinkenden ertranken, weil man sie zu
lange unter Wasser Hess, und die obenauf Schwimmenden
folterte man zu Tode oder verbrannte sie. In diesem Falle
war die der Hexerei Verdächtige eine von Natur aus geübte
Schwimmerin und Taucherin, und des Kurfürsten Verlangen,
sie solle möglichst lange unter dem Wasser bleiben, eine
eben solche Naturwidrigkeit und Täuschung, wie das Erpressen
der Wahrheit durch die Folter.
(Schluss folgt.)
IL Abtheilung.
Theoretisches und Kritisches.
Nachtrag zu meinem Artikel: — „Ein Versuch zur
Erklärung des Phänomens der Levitation" — im
März-Heft er, der „Psych. Studien."
Von Dr. Gustav v. Gaj.
Nachdem mein obengenannter Artikel im März-Hefte
der „Psych. Stud." vom Jahre 1898 erschienen war, erhielt
ich zwei überaus interessante Briefe des geschätzten Mitarbeiters
der „Psych. Stud.4', Herrn Dr. phil. E. v. Krasnicki,
die mich auf eine sehr wichtige, meine Hypothese bekräftigende
Thatsache aufmerk am machten. Ich erachte
die Ausführungen des genannten Herrn für so überaus
lehrreich, dass ich mich veranlasst fühle, dieselben auszugsweise
zu reproduciren: — „Auch ich bin sehr geneigt", —
schreibt er mir unter Anderem, — „anzunehmen, dass
der Sprachgebrauch buchstäblich Recht hat, wenn von
„gehobener4* oder „schwermüthigeru Stimmung,
gesprochen wird. Dass das ganz unglaubliche Gewicht eines
Todten nur einer Täuschung in Folge der Starrheit,
Kälte u. s w. des betreffenden Körpers zuzuschreiben sein
soll, wie das in jedem Schulbuch der Physik zu lesen ist,
möchte ich mir ebenfalls zu bezweifeln erlauben. Es heisst
zwar, dass dies Alles „bombenfest" sicher gestellt und
*) Vergl. „Psych. Stud." Januar-Heft 1893 S. 9 ff. —
Der Sekr. d. Red,
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