Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
25. Jahrgang.1898
Seite: 608
(PDF, 192 MB)
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608 Psychische Studien. XXV. Jahrg. 11. Heft. (November 1898.)

Die zu sechs Wochen Gefängniss verurtheilten Eheleute
IPÖhrel hatten aber gegen das Urtheil des kaiserlichen
Schöffengerichts in Grafenstaden Berufung eingelegt und
erwirkten thatsächlich ihre Freisprechung vor der
Strassburger Strafkammer den 7. Mai er, Ihre zwölfjährige
Tochter aber, die den ganzen Spuk inscenirt haben soll,
wurde durch Urtheil des Gerichts einer Erziehungsanstalt
überwiesen.

AVie sonderbar — um nicht mehr zu sagen — erscheint
nicht in der Untersuchung dieses Falls das Verfahren der
Polizei. Weil keine natürliche Ursache des Spuks gefunden
werden kann, so werden die Eltern dafür verantwortlich
gemacht, verhaftet und zu sechs Wochen Gelängniss ver-
urtheilt! Ist es wahrscheinlich, dass sie muthwilliger Weise
ihr Ha is in Verruf und sich selbst in Schaden und dem
öffentlichen Spott sollten preisgegeben haben? Dass ihre
Verurtheilung grundlos war, erwies sich, denn auf ihre
Berufung gegen dieselbe hob der höhere Gerichtshof das
Urtheil auf und erklärte sie für schuldlos. Jemand musste
nun aber als schuldig erfunden werden, und als Ursächerin
des Unfugs wurde nun die zwölfjährige Tochter bezüchtigt.
Es ist schwer zu begreifen, wie ein dazu als beschränkt und
geistesschwach geschildertes Kind Eltern und Geschwister
in Angst uud Schrecken und Dorf und Umgegend in grosse
Aufregung soll haben versetzen können.

Ein Urtheil wie das über diesen l?all und über ähnliche*)
begreift sich, wenn man von der Voraussetzung ausgeht,
dass wir bereits alle Natur- und Geisteskräfte kennen,
dass es kein Ahnungsvermögen, keine Gedankenübertragung,
kein Hellsehen, keine Fernwirkung, überhaupt keine unsere
fünf Sinne überragende Welt und keine Einwirkung aus
derselben in die unsrige geben könne. In den Kreisen der
materialistischen Weltanschauung mit ihrer „Aufklärung*1
und „Bildung" gilt dies alles als Aberglauben, Selbsttäuschung,
oder gar Betrug. Mit solchen grundlosen Behauptungen
werden aber keineswegs zahllose wohlbezeugte Thatsachen
alter und neuer Zeit aus der Welt geschafft, welche das
Vorhandensein und Wirken übersinnliche Kräfte unwider«
sprechlich darthun. Die solches leugnen, muss man, wie
Schopenhauer sagt, nicht ungläubig, Bondern unwissend
nennen. Dass hierüber eine gründlichere Ansicht sich immer
mehr Bahn bricht, bezeugt der Ausspruch des Professors

*) Man vgl. hierzu nur den Spuk zu Lindenau bei Leipzig in „Psych.
Stud." Deebr.-Heft 1892 S 579 ff., sowie den Steinregen zu ilillers-
leben vor dem Magdeburger Gerichtshofe im Juni-, Juli-, und Novbr.-
Heite 1895 S. 278, 330 und 521 ff. — Der Sekr. d. Red.


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