Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
26. Jahrgang.1899
Seite: 249
(PDF, 195 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Speck-Bohn: Ein eigentümlicher Fall von automatischer Schrift. 249 *

f

diskutabel ist. Dies trifft nur auf die Erzählung über die
angebliche Manifestation des Negers zu. Hier allein sind
einige Details gegeben, während sich der Verfasser im
übrigen auf sporadische Andeutungen beschränkt, die übei
den Werth von Märchen nicht hinausgehen.

Der Werth jedes Berichtes hängt von der Person
des Berichterstatters ab. Schon im täglichen Leben
nehmen wir Erzählungen nicht auf guten Glauben hin,
sondern fragen uns, ob der Erzähler auch glaubwürdig
ist — sei es, dass wir Zweifel an seiner Wahrheitsliebe
, oder an seinen intellektuellen Fähigkeiten beseitigen
wollen. Jedes Zeugniss erhält erst Werth durch die
Glaubwürdigkeit des Zeugen. Was im täglichen Leben
gilt, muss in verschärftem Masse bei wissenschaftlichen Beobachtungen
gelten. Die Konsequenzen aus den Thatsachen
betreffen hier ideale Güter von unschätzbarem Werthe. Hier
handelt es sich um Ideen, während im täglichen Leben
meistens nur Interessen auf dem Spiele stehen. Die Frage nach
der Glaubwürdigkeit des Zeugen tritt daher noch gebieterischer
als sonst an uns heran. Ich frage nun: wer ist der Verfasser
des obigen Berichtes? Ist es ein Psychologe, eine wissenschaftliche
Autorität, ein geschulter Beobachter? Oder ist
er einer jener verworrenen Köpfe, für die ihre Hallucina-
tionen das einzig Reale zu sein scheinen? Da Gordigiani
eine völlig unbekannte Persönlichkeit ist, müssen wir die
Antwort schuldig bleiben und es bleibt uns daher nichts
übrig, als von der Person des Berichterstatters abzusehen
und uns an den Bericht als solchen zu halten.

Der Bericht ist 17 Jahre nach den beobachteten
Ereignissen veröffentlicht worden. An diese Thatsache
knüpfen sich alle jene Fehlerquellen, die aus der Mangelhaftigkeit
des Gedächtnisses hervorgehen. Das menschliche
Gedächtniss ist bekanntlich sehr unzuverlässig. Jeder Jurist
weiss, dass die Zeugen, umgekehrt wie die Weine, durchs
Alter schlechter werden. Ein mehrere Jahre zurückliegendes
Zeugniss ist stets unsicher. Einzelheiten gehen verloren und
es bleiben nur die groben Züge übrig, die seiner Zeit
auf uns tieferen Eindruck gemacht haben oder auf die
unsere Aufmerksamkeit koncentrirt war. Auch jene Züge
sind oft erheblich entstellt, oder werden nachträglich in
einer Weise aneinander gefügt, die den Thatsachen nicht
entspricht. Das Charakteristische ist, dass mit dem Laufe
der Zeit die Nebenumstände verloren gehen. Auf diese
kommt es aber bei wissenschaftlichen Untersuchungen oft
in höherem Grade an, als auf das Endresultat. Alle jene
tausend Kleinigkeiten, die für den Laien kaum der Beachtung


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