Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
26. Jahrgang.1899
Seite: 525
(PDF, 195 MB)
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Aberglauben und Verbrechen.

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rächenden Justiz sicherer entgehen zu können hofft. Die überwiegende
Mehrzahl dieser Possen ist ziemlich harmlos und
vermag dem denkenden Menschen höchstens ein mitleidiges
Lächeln zu entlocken, doch fehlt es allerdings auch leider
nicht an geradezu infernalischen Gebräuchen, wie sie abscheulicher
kaum gedacht werden können. Zu ihnen gehört
vor allen Dingen die grauenhafte Sitte der sogenannten
„Schlaf lichte", die, aus dem Fett des ungeborenen Kindes
hergestellt, nach dem Glauben der Gauner durch ihr
Leuchten die Bewohner des Hauses, in dem ein Diebstahl
geplant ist, in todtenähnlichen Schlaf versetzen sollen. Ausgeübt
scheint dieser Brauch ja allerdings heute nicht mehr
zu werden, und nur die in Gaunerkreisen gang und gäbe
Redensart: „Jemand ein Schlaf licht setzen," d. h. ihm etwas
ins Essen schütten, ihn betäuben etc., erinnert noch lebhaft
an die alte Sitte. — Sehr verbreitet ist heute noch der uralte
Diebesglaube, dass man, um eine geschickte Hand zu behalten
, dieselbe von Zeit zu Zeit mit unschuldig vergossenem
Menschenblut waschen muss. Ob man zu diesem Zweck
früher thatsächlich unschuldige Kinder ermordete, wie vielfach
berichtet wird, ist zwar nirgends durch thatsächliche Belege
verbürgt, gehört aber bei der wahrhaft bestialischen Grausamkeit
, durch weiche sich die Verbrecherbanden früherer Zeiten
gewöhnlich auszeichneten, durchaus nicht zu den Unmöglichkeiten
. Der alte Brauch selbst existirt, wie gesagt, noch
immer. Von dieser Thatsache kann man sich jederzeit
überzeugen, wenn sich zwei Gauner einmal in einem ihrer
Lokale in die Haare gerathen, was ja durchaus nichts
Seltenes ist. Fliesst Blut bei dieser Gelegenheit, dann sucht
gewöhnlich jeder von den Zuschauern eifrig ein paar Tropfen
davon zu erwischen und auf der Hand zu verreiben, denn
das giebt eine glückliche Hand. — Bezeichnend für die Ver-
irrungen, zu welchen sich die im Banne des Aberglaubens
stehenden Menschen hinreissen lassen, ist auch das in Gaunerkreisen
gang und gäbe „Todtbeten." Das „Mittel" wird
natürlich immer nur gegen solche missliebigen und verhassten „
Personen angewandt, denen man wohl auf andere Weise
nicht recht beikommen kann. Die betreffende Komödie
geht gewöhnlich in der Weise vor sich, dass zwei oder
mehr Personen stillschweigend die kleinen Finger in einander
haken — und — ohne sich vorher verabredet zu haben —
an eine bestimmte Persönlichkeit denken. Haben sie alle
den gleichen Namen gedacht — worüber sie sich aber
erst nach einer betimmten Frist (101 Tage) befragen dürfen,
— so muss der Trager desselben während dieser Zeit sterben.
Ob auf diese unblutige Art und Weise schon wirklich ein-


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