Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
26. Jahrgang.1899
Seite: 695
(PDF, 195 MB)
Bibliographische Information
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Reich: Kritische Lesefrüchte.

695

Welt, Muth, Gerechtigkeit, Milde, Masshalten in allen
Dingen. Zu Kenntniss der Welt gelange man durch Erfahrung
und angemessene Unterrichtung. —

Das gesellschaftliche Wohlergehen wird von dem Autor
sehr genau betrachtet. Zunächst entwickelt derselbe die
Entstehung des Gemeinsinnes, erläutert das Verhältniss von
Pflicht und Recht zu dem socialen Gut, und bezeichnet
letzteres als das wahre Interesse, als Pflicht und Recht
jedes Einzelnen. Das sociale Gute sei das wahrhaft Nützliche
und Rechte, der natürliche Zweck des Menschen.
„Die natürlichen Gesellschaften", schliesst Francois, „müssen
bestrebt sein, Verbindungen zu werden zu gegenseitigem
Beistand, zwecks der Wohlfahrt aller Menschen mit gutem
Willen."

Des ferneren verbreitet sich der Autor über die Fragen
der Familie und des privaten Eigenthums, zunächst nachweisend
, dass die Familie eine Zusammenhäufung natürlicher
Ordnung ausmache und dass jeder gesetzgeberische Eingriff
in diese Ordnung Unheil bringen müsste; er erklärt sich
gegen alle naturwidrigen Ausschreitungen der sogenannten
freien Liebe u. s. w., und, die Ehe mit der Familie identificirend,
fasst er die letztere auf als natürliche und geheiligte Institution
, welche man in aller und jeder Beziehung kräftigen
müsse. Die Grundlagen der Familie seien die Pflicht der
gegenseitigen Hülfeleistung und das Recht der Erbfolge.
Die Pflicht der Eltern gehe dahin, ihre Kinder möglichst
gut zu erziehen und ihnen das beste Fortkommen zu sichern.
Die Gemeinde kennzeichne sich als Anhäufung von Familien
und werde äusserlich gebildet durch die Annäherung der
Wohnsitze. Ausser den gewöhnlichen Interessen des physischen
Lebens habe die Gemeinde die Obliegenheit, die
Familien zu überwachen, dass die Eltern ihre Pflicht thun
den Kindern gegenüber, und werde damit selbst eine eigene
Familie, welche um jedes ihrer Glieder elterlich sich anzunehmen
habe. Aber, die Sorgfalt der Gemeinde müsse
ebenso auch auf Fremde sich erstrecken, wie auf Einheimische
.

Das persönliche Eigenthum nennt Francois ein natürliches
Recht, betrachtet als eine der Beäingungen zur
Lösung der socialen Frage die Vermehrung der Zahl der
Eigenthümer, und hält dafür, dass Arbeit das einzige Mittel
zur Besserung der Lage des Armen ausmache. Sehr löblich
für den Autor, dass derselbe die unmittelbare Wohlthätig-
keit dringend zur Verpflichtung aller macht, die private
Wohlthätigkeit der öffentlichen vorzieht, obgleich er letztere
keineswegs verwirft, sondern grossherzig angewandt wünscht.


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