Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
27. Jahrgang.1900
Seite: 107
(PDF, 212 MB)
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Gubalke: Zur spiritistischen Hypothese*

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Stellung in eine Farce erfahren müssen. Selbstredend wird
auch hier die Regel durch rühmenswerthe Ausnahmen
bestätigt, deren Anzahl aber eine geringe ist. —

Soviel über den äusseren Umfang der spiritistischen
Literatur im Gegensatz zur animistischen. Wir fragen nun:
welche Phänomene dürfen als spiritistische zu betrachten
sein, d. h. in welchen Fällen haben wir auf jenseitige
Intelligenzen zu schliessen?

Die Anwendbarkeit der spiritistischen Hypothese fällt
zusammen mit dem Nachweis der Thatsächlichkeit der
spiritistischen Phänomene, deren Eintritt unter einer bestimmten
Bedingung von einem zureichenden Motive verursacht
wird. Die unerlässliche Bedingung ist, wie schon
oben bemerkt, ein Rest von phänomenaler Befangenheit,
mittelst dessen auf die Sinnenwelt eingewirkt werden kann.
Auf Stoff wirkt nur Stoff, und zwar von jeweilig bestimmter
Dichtigkeit. Wie alles Leben nur ein ununterbrochener
Uebergang von einer Zuständlichkeit in die andere ist, wie
das Abscheiden der Seele nicht auf den letzten Athemzug
sich beschränkt, wie wir schon vor demselben allmählich
sterben, so tritt auch die volle Jenseitigkeit unseres Subjekts
nicht unmittelbar mit dem leiblichen Tode ein. Eine freilich
weder festzustellende, noch für alle Seelen gleich lang bemessene
Zeit wird noch verstreichen müssen, bevor die volle
Geistigkeit erlangt ist, bevor auch auf das Verhältniss der
Himmlischen und der Erdbewohner das Schriftwort seine
Anwendung findet: „Ueber das Alles ist zwischen uns und
euch eine grosse Kluft befestigt, dass, die da wollten von
hinnen hinabfahren zu euch, können nicht, und auch nicht
von dannen herüberfahren". Diese Zeit nun unmittelbar nach
dem Tode, in der unsere Vorstellung und unser Astralleib
noch irdisch inficirt ist, die Seele noch einen Rest phänomenaler
Befangenheit in intellektueller wie stofflicher
Hinsicht an sich trägt, liefert die nothwendige Bedingung
direkter oder indirekter Wahrnehmbarkeit Verstorbener.
Denn wenn nach Kant die anschauende Kenntniss der
anderen Welt nur erlangt werden kann, indem man etwas
von demjenigen Verstände einbüsst, welchen man für die
gegenwärtige nöthig hat, so werden analog auch die Geister
der Abgeschiedenen nur so lange im Diesseits sich mani-
festiren können, als sie noch nicht den Verstand, die
Anschauung erlangt haben, welche sie für das Jenseits
nöthig haben. Es ist bekannt, dass die bestbezeugten
Meldungen und Manifestationen Verstorbener sich sei es
unmittelbar an den Augenblick des Todes anschliessen oder
doch nur kürzere Zeit nach demselben stattfinden. So sagt


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