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134 Psychische Studien. XXVII. Jahrg. 3. Heft. (März 1900.)
Herr Dr. Hotz macht ferner auf die Schwierigkeiten,
welche bei einer doppelten Belichtung zu überwinden waren,
aufmerksam. Es sind folgende:
1) „Das Siegel an der Kassette.44
Darüber s. oben (S. 132).
2) „Geschicktes Einstellen der Apparate."
3) „Beobachtung der richtigen Expositionszeit.44
Beide Schwierigkeiten sind nur 3ehr ungenügend, in
einzelnen Fällen — Bild 6, 7 und 13 — gar nicht überwunden
worden.
4) „Die künstlerische Fähigkeit, ein Phantomgebilde
genau nach den Proportionsverhältnissen menschlicher Formen
nachzubilden (wie bei Bild IT u. III).44
Es waren keine nachgebildeten Phantomgebilde, sondern
lebende Menschen, die, mit einer Gardine angethan, photo-
graphirt wurden!
5) „Wie auf Bild VII, eine Lichtgestalt zu produciren,
deren eine Ausstrahlung (Arm) allmählich nebelartig verläuft
, während, wie bei Bild III, die übrige Gestalt zweifellos
auf einen menschlichen Ursprung hindeutet."
Solche nebelartige Ausstrahlung ist kinderleicht durch
langsames Wegziehen des Armes während der Aufnahme
zu erreichen! —
Alles in Allem noch einmal zusammengefasst, sind die
Bilder folgendermassen entstanden zu denken:
Irgend Jemand löste die Siegel Ton den in der Familie
des Mediums befindlichen Kassetten und photographirte nun
mit kurzer Expositionszeit einen Menschen, der mit einer
weissen Gardine bekleidet, event. mit einem angeklebten
Barte geschmückt, sich an der Stelle befand, wo bei der
späteren Aufnahme das Medium zu sitzen kam. Dann wurden
die Siegel wieder angelegt. Waren die Vorbereitungen so
weit, so gaben die „Geister44 den Befehl, eine Aufnahme zu
machen. Herr Hotz photographirte, entwickelte und nun
zeigte sich natürlich auf der Platte das Medium und der
schon vorher aufgenommene Geist.
So lassen sich die Photographien auf einfach menschliche
Weise, ohne die Annahme von Geistern und von
transscendentaler Belichtung erklären!
Im Auftrag der Kommission:
Dr. phiL Carl Zimmer.
Nachwort der Redaktion. Dass bei den von Herrn
Dr. Hotz uns gütigst zur Verfügung gestellten Bildern bezw.
Platten doppelte Belichtung stattgefunden habe, hat
dieser selbst in seinem zur Erklärung beigegebenen Text 1. c.
stets als die nächstliegende Ansicht ausgesprochen. Wenn
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