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v. Gumppenberg: Supernormale Fähigkeiten in der Thierwelt. 139
der, L c. aus der „Sphinx" mitgetheilten Erfahrungstatsache.
Der obenerwähnte Teckel hatte damals schon das Zeitliche
gesegnet, aber einen vollwerthigen und nicht minder geschätzten
Sprössling hinterlassen. Als das Leiden meines
Vaters sich verschlimmerte und ihn ans Lager fesselte, wenn
wir auch keineswegs noch das Aeusserste befürchteten, veränderte
sich das Benehmen des Hundes in der auffallendsten
Weise; er frass nicht wie sonst, verkroch sich mit eingezogenem
Schweife und zitterte fortwährend am ganzen
Leibe. In den kritischen letzten Tagen gab meine Mutter
ihn aus dem Hause zu einem in der Nähe wohnenden
Untergebenen meines Vaters. Dort verhielt er sich erst
ruhig; aber die entscheidende Nacht und den Morgen,
während mein Vater im Todeskampfe lag, verbrachte der
Hund in grosser Aufregung und fast ununterbrochenem,
kläglichem Geheul. Erst nach meines Vaters Tode wurde
er wieder normal. Das eminente Feingefühl der Hunde
ist auch in seiner supernormalen Steigerung schon oft bestätigt
und auch wiederholt dichterisch verwerthet worden,
so z. B. unsichtbaren und sichtbaren Phantomen gegenüber
von Kleist und ßuiwer; neu aber dürfte die Beobachtung
sein, dass ein okkulter Vorgang auch auf Vögel wirkt.
Gegen die von Edmrd von Hartmann seinerseits bis zur
Lächerlichkeit vertretene Hallucinationstheorie werden That-
sachen dieser Art vorzügliche Dienste leisten; andererseits
aber wird man sich wohl hüten müssen, Hunden und Vögeln
deshalb gleich reingeistige Fähigkeiten der Ahnung oder
Telepathie zuzuschreiben; in Kürze: solche Phänomene wird
man besser zum Beweise der echtmateriellen Natur okkulter
Erscheinungen ausbeuten, als zu einer ideellen Ehrenrettung
der Thierseele. Wie „reingeistigea Wirkungen vor dem
philosophischen Denken nicht bestehen können, so sind sie
auch als okkultistische Erfahrungsthatsachen neuerdings
sehr zweifelhaft geworden. Es hat alle Wahrscheinlichkeit
für sich, dass in dem ersteren der oben mitgetheilten Fälle
die Vögel wie die Hunde lediglich auf den materiellen
Reiz der für die menschlichen Beobachter zum Zwecke der
„Anmeldung" erfolgten sonderbaren Materialisirung reagirten,
und dass im zweiten Falle der Hund nicht etwa im ideellen
Sinne den bevorstehenden Tod des Kranken „ahnte", sondern
mit seinem physischen Feingefühl, vielleicht ausschliesslich
mit dem bei den Hunden hervorragend ausgebildeten
Geruchssinn, — den ja schon ihre genaue
Personalerkennung auf diesem Wege bezeugt! —, den herannahenden
Tod, und zwar zuletzt auch auf grössere Entfernung
hin, an der charakteristischen Ausdünstung
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