Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
27. Jahrgang.1900
Seite: 190
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1900/0197
190 Psychische Studien. XXVII. Jahrg. 3. Heft. (März 1900,)

benutzte Litteratur zu dürftig. Endlich stört die Breite der Darstellung, die
geradezu ermüdend wirkt. Selbst einem Anfänger müssen die steten Wiederholungen
langwellig werden.

Die Hypothese des Verfassers lässt sich kurz dahin zusammenfassen:
der Mensch besitzt zwei Ichs, das objektive und das subjektive. Jedes
von ihnen hat verschiedene Eigenschaften und Kräfte, die unter bestimmten
Bedingungen unabhängig von einander wirken. Das objektive Ich ist
eine Funktion des Gehirns. Es nimmt durch die fünf (? I) physischen Sinne
wahr, denkt deduktiv und induktiv. Suggestionen ist es nicht unterworfen.
Das subjektive Ich ist die Seele. Unabhängig vom Gehirn erkennt es
durch Intuition und denkt niemals induktiv. Es besitzt physische Kraft,
durch die es sich hörbar und fühlbar machen und Gegenstände bewegen
kann. Es ist fortwährend Suggestionen unterworfen.

Diese Hypothese wendet nun Hudson in wirklich geistvoller Weise
auf das Gesammtgebiet der psychischen Erscheinungen an. Die Einzelheiten
muss ich der Lektüre der Leser überlassen und möchte die Aufmerksamkeit
nur auf einige Punkte lenken. Ungemein interessante
Ausführungen bieten die Kapitel über „psychische Heilkunde." Die
amerikanischen Systeme dieser Wissenschaft — die zum Theil an Wahnwitz
grenzen — sind bisher in Deutschland wenig beachtet worden und es ist
daher um so erfreulicher, hier eine Uebersicht darüber zu finden. Ausserdem
entwickelt der Verfasser in diesen Kapiteln eine geistvolle Theorie
der unbewussten Telepathie. Sie gipfelt darin, dass die Telepathie die
Verbindung zweier subjektiven Ichs ist. Die Arbeit ist offenbar in
Unkenntniss der Untersuchungen über die Trance-Phänomene der Mrs.
Piper geschrieben, die nirgends erwähnt werden. Diese Untersuchungen
bilden eine glänzende Bestätigung der Hudson'schen Hypothese, wobei ich
allerdings statt „subjektives Ichu den Begriff „Unterbewusstseinu setzen
möchte. Neu war mir die Theorie freilich nicht; sie findet sich in allen
Einzelheiten in der Arbeit des Dr. Leaf über Mrs. Piper. (Proceedings).
Wem das Prioritätsrecht gebührt, kann ich nicht entscheiden, da mir die
Zeit des Erscheinens der englischen Ausgabe des vorliegenden Werkes
unbekannt ist.

Diese Theorie der Telepathie bildet den Haupthebel, mit dem Hudson
die Geistertheorie aus den Angeln hebt. Hudson nimmt ohne weiteres die
That sächlichkeit der „spiritistischen14 Vorgänge an, ja er versteigt sich
zu der gewagten Behauptung (frei nach Schopenhauer): Wer diese That-
sachen noch leugne, sei kein Skeptiker, sondern unwissend. Trotzdem
erklärt er die Geister hypoth ese für völlig unbewiesen und führt sie auf
die Unwissenheit ihrer Vertreter zurück. Von seiner Theorie aus werden
die psychischen und physikalischen Erscheinungen glänzend erklärt. Die
nüchternen, treffenden Ausführungen werden hoffentlich in den Kreisen der
Spiritisten segensreich wirken. Was er über die sittliche Verkommenheit
der Medien sagt, ist leider nur zu wahr. —

Mittels der telepathischen Hypothese werden auch die Psychometrie
und das Hellsehen als nebelhafte Begriffe aufgelost.

Für den Juristen wird das 9. Kapitel über Hypnotismus und Verbrechen
interessant sein. Neues erfahren wir nicht, Hudson steht auf dem
richtigen Standpunkt der Unwirksamkeit krimineller Suggestionen. Dass
er übrigens darin kein Praktiker ist, beweisen seine schiefen Ausführungen
über die Aufgaben der Gesetzgebung. Er hält den Hypnotismus für derartig
ungefährlich, dass er von einer „Thorheit der Gesetzgebung" spricht, dagegen
einzuschreiten. Mir scheint Hudson's Ansicht weit thörichter. Die
Hypnose wirkt sicherlich (selbst bei therapeutischer Anwendung) gesundheitsschädlich
. Ihrer Anwendung durch Laien sollte die Gesetzgebung oder
der Richter stets entgegentreten. Der Standpunkt der belgischen Gesetzgebung
ist ein durchaus richtiger. Die neueren Bestrebungen, darüber hinaus


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