Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
27. Jahrgang.1900
Seite: 399
(PDF, 212 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Zu den Hütz'sehen Transscendental-Photographien. 399

eigentümlich geformten Lichtschein" (S. 539) und: „Und in
der That entwickelte ich ja einmal zur Probe zwei von mir
nicht belichtete Platten, die aber einige Tage unter Siegel
sich in den Händen des Mediums befanden, wobei auf jeder
derselben deutliche Lichterscheinungen zum Vorschein kamen"
(S. 604). Leider ist hier nicht gesagt, ob die Lichtgestalten
menschliche oder annähernd menschliche Formen hatten.
Jedenfalls hat bei diesen Platten das Medium doch offenbar
seine Hand nicht aufgelegt (auch dieses geht allerdings
nicht klar aus dem Wortlaute hervor), so dass diese Erscheinungen
ohne Analogon daständen. Eine doppelte
Belichtung oder Bestrahlung wird ja nur von gegnerischer
Seite allgemein zugegeben. Ja, warum in aller Welt haben
sich denn dann die Geister nicht mit einer, nämlich ihrer
eigenen Aufnahme begnügt, wenn sie im Stande waren,
auch ohne Belichtung auf die Platte einzuwirken? Es wäre
doch viel „überzeugender" gewesen, wenn auch ohne Oeffnung
des Objektivdeckels auf der Platte eine Photographie des
Geistes, des Zimmers, der Tapete, des Kohleneimers u. s. w.,
aber ohne das Medium, erschienen wäre!

6) Den Schatten des einen Geistes dadurch zu erklären,
dass die vom Geist ausgehenden Strahlen die Spektralstrahlen
auslöschten, geht nicht an: Es sind einmal nicht
die vom Geist ausgehenden, sondern die durch ihn hindurchgehenden
Spektralstrahien, die hätten ausgelöscht werden
müssen, und zweitens, wenn Spektralstrahlen ausgelöscht
werden, so werden sie nicht allein für die photographische
Platte, sondern auch für das menschliche Auge ausgelöscht,
d. h, auch das Auge hätte den Schatten sehen müssen, was
doch sicher den Anwesenden aufgefallen wäre.

Herr Dr. Schurtz hat ganz Recht, die blosse Möglichkeit
betrügen zu können, ist kein Beweis, dass betrogen
worden ist. Wir gründen unsere Annahme ja aber noch auf
vieles andere, namentlich auf die ganze Reihe von Merkmalen
, welche für den Betrug (Betrug immer von uns im
Sinne einer eventuell auch unbewussten Täuschung genommen)
sprechen. Stellen wir einmal die Voraussetzungen, die wir
und die Gegner machen, zusammen: Wir setzen voraus: es
hat irgend jemand, dem die Kassette und die Demmler'sche
Wohnung zugänglich war, die Siegel gelöst, die Geister
photographirt und die Siegel wieder angelegt. Das ist unsere
einzige Voraussetzung; wir kommen völlig mit den bisher
bekannten, allgemein gültigen Naturgesetzen aus. Und nun
die Voraussetzungen der Gegner: es bildeten sich durch
Vermittelnng des Mediums Geistergestalten. Diese warfen
einen Theil der im weissen Lichte enthaltenen Strahlen der


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