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242 Psychische Studien. XXVIIL Jahrg. 4. Heft. (April 1901.)
wenn er sich ehrenwörtlich resp. auf E h r e n -
wort verpflichte, von den event. Sitzungsresultaten ohne
Genehmigung des Sprachl. Jentsch nichts zu veröffentlichen.
Wenn schon nun Dr. Bohn nicht genau die Worte gesagt
hat: „Ja ich gebe mein Ehrenwort," so sagte er doch
formlos zu, so dass also alle Unterzeichneten, Jentsch) Kühn
und Frau A. Rothe, der Ueberzeugung waren, dass Dr. ß.
mit der Zulassungsbedingung zu den Sitzungen, — der
ehrenwörtlichen Verpflichtung zum Stillschweigen ohne
JentscM Genehmigung, einverstanden sei. Im andern Falle
hätte er erklären müssen: „Nein, unter dieser Bedingung
nehme ich nicht theil."
Dies hat er nicht gethan, sondern bekräftigte sein
Einverständniss noch mit der Erläuterung, dass er ohne
Theilnahme an einer grösseren Anzahl von Sitzungen gar
kein Urtheil abgeben könne.
Wenn Dr. Bohn ferner jetzt erklärt:
a) er habe sich nur zum Stillschweigen verpflichtet,
wenn auch von anderer Seite Stillschweigen beobachtet
werde,
b) Herr Jentsch habe auch versprochen, kein Protokoll
zu veröffentlichen, so müssen wir dies als unwahr
bezeichnen.
Die Richtigkeit vorstehender Erklärung bestätigen durch
Unterschriften.
Chemnitz, 23. Februar 1901.
M. Jentsch m. p. Adolph Kühn m. p.
Anna Rothe m. p.
5. Es ist nicht wahr, dass meine Zusammenstellung
mit dem berüchtigten Hexenrichter Carpzow „abgeschmackt"
ist, denn ein tertium comparationis liegt in der absoluten
Nichtbeachtung günstiger Zeugnisse.
6. Es ist nicht wahr, dass der Vorwurf mangelhafter
Logik durch meine Broschüre nicht begründet wurde,
7. Es ist nicht wahr, dass meine Broschüre auf unbefangene
Leser den Eindruck eines Pamphlets macht, da
in denselben nur Thatsachen mitgetheilt wurden.
8. Es ist nicht wahr, dass ich als „klassischer Zeuge"
gegen Dr. Bohn auftrat, sondern als Beurtheiler seines
Artikels und seiner Handlungsweise.
9. Es ist nicht wahr, dass ich gegen Dr. Bohn aus Verstimmung
oder Animosität aufgetreten bin, sondern lediglich
aus tiefster Ueberzeugung und auf Bitten der Herren Kühn
und Jentsch.
10. Es ist nicht wahr, dass Herr Dr. F. Maier meine
Polemik aus Gründen des parlamentarischen Anstands ab-
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