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266 Psychisohe Studien. XXVIII. Jahrg. 5. Heft. (Mai 1901.)
Verhandlung entlehnen wir der „Augsb. Abendzeit." vom
22/23. März. In Nr. 81 schreibt man aus Düsseldorf, 21. März:
Der am 26. Januar zwecks weiterer Zeugenladung vertagte
Prozess wider den früheren Rittmeister Frhrn. v. Erhardt
begann heute vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts.
Es dürfte noch erinnerlich sein, dass im Jahre 1896 Rittmeister
a. D. Frhr. v. Erhardt vom Ehrengericht des Düsseldorfer
Landwehr-Offizierscorps zum Verlust des Rechts, die
Militär-Uniform zu tragen und zum Verlust des Offizierstitels
verurtheilt wurde, weil er die Herausforderung des
damaligen Referendars Dr. Ewers zum Zweikampf abgelehnt
hatte. Die Ablehnung war erfolgt, weil Frhr. v. Erhardt
den Dr. Ewers, im Gegensatz zu einem Gutachten des
Düsseldorfer Landwehr-Offizierscorps, sowie des Bezirks-
commandeurs Oberstlieutenant Gescher und des Bezirks-
commandeurs der 14. Infanterie-Brigade, General v. d. Horst,
für nicht satisfaktionsfähig hielt, v. Erhardt hatte deshalb
den Dr. Ewers für nicht satisfaktionsfähig gehalten, weil
dieser, nach der Behauptung des v. Erhardt, bei Gelegenheit
spiritistischer Versuche in einer Sitzung der hiesigen „Psychologischen
Gesellschaft" sich der Täuschung und des
Ehrenwortbruchs schuldig gemacht haben soll. Aus
Anlass des erwähnten Unheils des Ehrengerichts Hess von
Erhardt an den Oberstlieutenant Gescher und den Generalmajor
v. d. Horst eine Herausforderung mit tödtlichen Waffen
ergehen, da er sich durch die von diesen in ihrer amtlichen
Eigenschaft abgegebenen Gutachten beleidigt fühlte. Die
Forderungen wurden abgelehnt. Frhr. v. Erhardt beschuldigte
hierauf in einem Zeitungsartikel den Ehrenrath der parteiischen
Rechtsprechung mit dem Bemerken; „Man habe
die Wahrheit nicht erkennen wollen." v. Erhardt wurde
deshalb wegen öffentlicher Beleidigung des Ehrenrathes des
Düsseldorfer Landwehr - Offizierscorps und wegen Herausforderung
zum Zweikampf zu 5 Monaten Festung und 500
Mark Geldstrafe verurtheilt. Im Herbst 1897 veröffentlichte
Frhr. v. Erhardt unter dem Titel: „Ehre und Spiritismus
vor dem Gericht. Eine Kampfesschrift für Wahrheit, sittliches
Recht und Justizreform" ein umfangreiches Buch.
In diesem bezeichnet der Verfasser alle ihm widerfahrenen
Rechtsakte als gesetzwidrig und fordert unter eingehendster
Begründung Reform des Strafrechts, der Ehranschauungen
, der Duellzustände und der Weltanschauung
auf spiritualistisch-empirischer Grundlage. In dem Buche
wird ausserdem der Vorwurf des Nichterkennen w o 11 e n s
der Wahrheit gegen den Ehrenrath des Düsseldorfer Landwehr
-Offizierscorps von Neuem, und zwar angeblich in noch
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