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Maier: Der Spiritismus vor Gericht.
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marksehein nicht von den Geistern unter den Stuhl des
Küpper gelegt worden ist, sondern dass sieh ein Mitglied der
Gesellschaft einen schlechten Scherz erlaubt hat? Zeuge:
Allerdings. — Verth.: Ist Ihnen bekannt, dass in der Verhandlung
im Oktober 1896 sämmtliche Theilnehnier der
Sitzung beschworen haben, den Tausendmarkschein nicht
unter den Stuhl des Küpper gelegt zu haben? — Zeuge:
Jawohl. — Verth.: Wer mag sich nach Ihrer Meinung den
Scherz wohl erlaubt haben? — Zeuge: Ich bin der Ueber-
zeugung, dass dies ein Theilnehmer der Sitzung gethan hat.
Verth.: Haben Sie etwa Herrn v. Erhardt dabei im Auge?
Zeuge: Mit dieser Möglichkeit muss man allerdings rechnen,
ich habe aber eine bestimmte Persönlichkeit nicht dabei
im Auge. Vertheidiger: Sie wollen also sagen: Herr von
Erhardt ist ein Schwindler? Zeuge: Keineswegs
; ich wiederhole, eine bestimmtePersönlich-
keit habe ich überhaupt nicht im Auge. —
Verth.: Haben Sie sonst einmal in den Sitzungen der
„Psychologischen Gesellschaft" „gemogelt4* ? — Zeuge: Niemals
. — Verth.: In einer Sitzung, die in der Wohnung
des Frhrn. von Erhardt stattfand, soll eine Visitenkarte,
ein Bleistift und ein Stück Gummi durch die Luft geflogen
sein? Zeuge: Das ist richtig, ich erkläre aber hier unter
meinem Eide, dass ich diesem Vorgang völlig fern stehe;
es ist mir nicht im Traum eingefallen, zu „mogeln". Da
ich nur die Absicht hatte, mich wahrheitsgemäss über den
Spiritismus zu unterrichten, so protestirte ich auch stets
dagegen, dass das Zimmer finster gemacht werde. Es
wurde mir aber erwidert: „Die Geister arbeiteten im Finstern
besser," — Vertheidiger: Ist es richtig, dass Sie die Visitenkarte
zuerst in der Hand hatten? — Zeuge: Jawohl. —
Vertheidiger: Sie hatten jedenfalls das Ehrenwort gegeben
, dass Sie keine Täuschungsversuche
machen werden? — Zeuge: Jawohl; ich habe aber
einigen Herrn nachträglich erklärt, dass wissenschaftlich
noch nichts bewiesen ist, wenn erklärt
wird: Wir sitzen hier unter Ehrenwort, es
könne deshalb von einer Täuschung keine Rede sein. Herr
v. Erhardt erklärte, dass die Hypnose mit dem Spiritismus
nichts zu thun habe. Da ich aber den Spiritismus ohne
Hypnose für ein Unding halte (! Red. d. Ps. St.), so bezog
sich das von mir gegebene Ehrenwort nicht auf die hypnotischen
Versuche. (Aha!) — Verth.: Geben Sie zu, Herrn
Landgerichtspräsidenten Witte ausdrücklich erklärt zuhaben:
Sie hätten das Ehrenwort gegeben, in den Sitzungen der
„Psychologischen Gesellschaft" nicht zu täuschen ? — Zeuge:
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