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Maier: Der Spiritismus vor Gericht
weiss aber, wer dies gethan hat. Der Schein sollte Ihnen
in die Tasche gesteckt werden, die Sache wurde aber ungeschickt
gemacht, daher fiel der Schein unter Ihren Stuhl".
Dr. Ewers fügte noch hinzu: „Ich habe die traurigen Kerle,
die Spiritisten, von A bis Z an der Nase herumgeführt".
Ich fragte: „Darf ich davou Gebrauch machen?" „Gewiss
dürfen Sie das", versetzte Dr. Ewers. Auf eine Bemerkung,
dass ihm das doch vielleicht unangenehm werden könnte,
versetzte Dr. Ewers: „Dann sagen Sie den Herren, dass ich
noch ein loses Handgelenk habe." — Verth.: „Sie sind der
Ueberzeugung, dass Dr. Ewers auch den Tausendmarkschein
unter Ihren Stuhl praktizirt hatte? — Zeuge: Jawohl. —
Präsident: Ist es nicht möglich, dass ein Anderer dies gethan
hat? — Zeuge: Das glaube ich kaum. — Präsident:
Ist es nicht möglich, dass der Maler Wunderwald die Sache
mit dem Tausendmarkschein gemacht hat? — Zeuge: Es
ist auch möglich, dass Wunderwald und Ewers die Sache
zusammen ausgeheckt haben. — Der Zeuge bekundet im
Weiteren, dass, als Dr. Ewers vom Landgerichtspräsidenten
wegen seines gegebenen Ehrenwortes vorgeladen wurde,
Dr. Ewers ihn bat, nicht gegen ihn als Zeuge aufzutreten,
um ihn nicht unglücklich zu machen! — Lieutenant a. I).
Maler v. Kumptz: Der Sitzung, in der die Sache mit dem
Tausendmarkschein vorkam, habe er nicht beigewohnt, jedoch
der, in welcher die Apporte mit der Visitenkarte u. s. w.
vorkamen. Nachdem die Visitenkarte durch die Luft geflogen
war, sei Dr. Ewers in Trance gefallen. Nach der
Sitzung äusserte Dr. Ewers Zweifel über die Richtigkeit der
Vorkommnisse, v. Erhardt erwiderte: „Sie vergessen,
dass wir unter Ehrenwort sitzen". Es herrschte
schon längst ein Argwohn gegen Dr. Ewers. Als nun die
Bemerkungen bekannt wurden, die Dr. Ewers Herrn Küpper
gegenüber gemacht hatte, wurde dem Dr. Ewers geschrieben,
dass er den weiteren Sitzungen der Gesellschaft fern bleiben
solle. Dr, Ewers erklärte ihm (Zeugen) gegenüber diesen
Brief als eine Unverschämtheit. Er habe darauf dem
Dr. Ewers bemerkt: „Sie wissen ja, dass gegen einen Mann,
der sein Ehrenwort bricht, nichts zu machen ist." — Verteidiger
: Sie waren aktiver Offizier und später Landwehr-
Offizier? — Zeuge: Jawohl. — Vertheidiger: Sie sind aus
denselben Ursachen wie Freiherr v. Erhardt mit schlichtem
Abschied entlassen worden? — Zeuge: Jawohl, aber nicht
aus denselben Gründen, sondern weil ich von der von Dr.
Ewers erhaltenen Herausforderung der Militärbehörde zu
spät Anzeige gemacht haben soll. Es ist im Uebrigen nur
erforderlich, binnen drei Tagen der Militärbehörde von einer
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