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332 Psychische Studien. XXVIII. Jahrg. 6. Heft. (Juni 1901.)
wovon des Barons damalige Schriften zeugen, wenn er auch
meiner Mithilfe dazu darin nicht erwähnt.
Das Gerücht seines angeblichen Selbstmordes war ja
schon Vielen ausser und vor mir bekannt. Aber ich habe
trotzdem auch noch bei der Todesmeldung des Erzherzogs
Johann im Juli-Heft 1891 S. 352 nicht eines gewaltsamen,
sondern nur eines vorzeitigen Todes der drei Haupttheil-
nehmer an jener berüchtigten Wiener Entlarvungs-S6ance
mit Bastian (1884) gedacht, über die ich allerdings in
genanntem Jahre im März-Heft meine Privatmeinung als
Redakteur in Betreff der nicht wirklichen Entlarvung
Bastian's, aber auch des dabei angewandten, mir verfehlt
scheinenden Verfahrens des Herrn Barons nicht zurückhalten
konnte. Die Folge war seine Erklärung und meine
Erwiderung dagegen im nächsten April-Hefte 1884. Die
Hauptlast der raschen Vertheidigung des Mediumismus und
der Beweisführung für seine Echtheit gegen alle gegnerischen
Angriffe lag damals im Journale noch fast auf meinen
Schultern allein. —
Das nunmehr von Ihnen auf S. 283 des Mai-Heftes
veröffentlichte kirchliche ßeerdigungszeugniss (Testimonium
mortuale) drückt sich leider ebenfalls über die Todesart nur
mit „angeblich", also höchst ungewiss oder unbestimmt aus.
Ihre und Herrn Professor Reichels in Berlin ins Auge
gefasste Nachfrage bei der Behörde in Monte Carlo dürfte
schwerlich anderen Personen ausser den dazu
berechtigten Familien-Mitgliedern beantwortet
werden. Nur solche Personen, wie Sie in Ihrer Schlussnote
S. 285 richtig bemerken, können den problematischen Fall
ein für allemal aus der Welt schaffen, die seinen Leichnam
zuerst nach seinem Tode gefunden, genau besehen und
untersucht haben, unter denen sich nach S. 282 Brief VI
ganz bestimmt „Aerzte" befunden haben. Da an den bisher
offenen und ehrlichen Aussagen der beiden Töchter des
Herrn Barons nicht zu zweifeln ist, so werden diese Ihnen
wohl selbst noch die Personen und Aerzte bezeichnen, welche
ihren Vater zuerst gefunden und seine Ueberführung nach
und von Nizza über Venedig nach seiner Heimath bewirkt
haben, oder Ihnen deren Begleitschreiben und Atteste für
den Verstorbenen noch zur Einsicht vorlegen.
Nach dem bereits erwähnten kirchlichen Beerdigungs-
Atteste ist anzunehmen, dass die darin erwähnte Gattin,
Frau Baronin Klotilde, selbst die sämmtlichen Personal-
Angaben gemacht hat. Herr Dr. Mikullü in Agram spricht
sub Antwortschreiben VII (S. 282) noch von seiner deutschen
Uebersetzung sämmtlicher Rubriken dieses Kirchen-Attestes
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