Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
28. Jahrgang.1901
Seite: 333
(PDF, 194 MB)
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Wittig: Zum Todesfall des Barons Heilenbach.

333

[aus dem Kroatischen, in welche Sprache der lateinische
ürtext des Kirchenbuches von Kaplan Balm an für die Familie
übersetzt war,] — „ausser denjenigen [Rubriken],
wo nichts aufgeschrieben ist"; was für Rubriken
wären das wohl noch?*) Wie waren sie lateinisch überschrieben
gleich den anderen beantworteten? Der mitgetheilte
und abgedruckte kirchliche Beerdigungschein (Testimonium
mortuale) enthält ia doch keine solchen unausgefüllt gebliebenen
Abschnitte oder Rubriken. Der Abdruck des
lateinischen Originals wäre vielleicht noch Vielen erwünscht.**)
Jedenfalls ist der für den weiten Eisenbahntransport nach
Vorschrift hermetisch verlöthete Sarg nach stattgefundener
Ueberführung vor Beerdigung der Leiche 33 Tage nach erfolgtem
Tode in Bistriza wohl nicht mehr für die Familie
geöffnet worden, so dass dort selbst die Wittwe und andere
Augenzeugen für die (Jnverletztheit des Verstorbenen durch
einen Revolverschuss demnach nicht einstehen könnten.
Hätte eine solche Eröffnung des Sarges stattgefunden, so
würde dies im kirchlichen Testimonium mortuale sicher vermerkt
worden sein. Wir wissen, wie rigoros die römischkatholische
Kirche in Betreff von Selbstmördern ist, indem
sie ihnen kein kirchliches Begräbniss und keine geweihte
Stelle eines Friedhofes gestattet. Da, wo sie sich auf das
Zeugniss Anderer verlassen kann und muss, wie hier, drückt

*) Ich habe die zwei nicht ausgefüllten Rubriken (mit Rück-
sicht auf den beschränkten Raum) nur deshalb nicht mit abgedruckt,
weil ich mich, wie auch Dr. Mikulcib, mit absoluter Sicherheit
davon überzeugt hatte, dass sie für die Beartheilung des
Falles überhaupt nicht in Betracht kommen konnten
und nur nebensächliche Fragen betrafen, für welche keine
Anhaltspunkte vorlagen. An die lateinischen (Jebersehriften erinnere
ich mich jetzt nicht mehr. Dr. b. Maier.

**) Der Todtenschein, den ich durch Vermittelung des Herrn
Prof. Reichel sofort wieder an Gyzeila Hellenbach zurückschicken
musste, war in kroatischer Sprache fauch die gedruckten
Rubriken) abgefasst und die lateinische Ueoersetzung bei den Ueber-
schriften ganz, dagegen bei den geschriebenen Antworten
nur tlieilweise beigesetzt; in der für unsern Zweck wichtigsten
Rubrik z. B., welche die Todesursache betrifft, stand unter der ausführlicheren
kroatischen Antwort lateinisch einfach beigeschrieben:
Apoplexia, worauf sich eben die Einsenderin berief (Nr. VI, S. 282).
Eben weil mir dieser sofort auffallende Unistand verdächtig vorkam,
wandte ich mich behufs Verdeutschung des — offenbar offiziellen
— kroatischen Textes an Herrn Kassationsrichter Dr. Mikulci^
in Agram. Den Schein jetzt nochmals zu requiriren, hätte keinen
Werth, da, wie gesagt, die beiden nicht ausgefüllten Rubriken nach
den Grundsätzen der historischen Kritik (die allerdings im Allgemeinen
auf Vollständigkeit bei urkundlichen Aktenstücken dringt)
für die Entscheidung der vorliegenden Streitfrage völlig belanglos
sind. - Red.


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