http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1901/0343
334 Psyohische Studien. XXVIIL Jahrg. 6. Heft. (Juni 1901.)
sieh immer noch ihre nicht volle Gewissheit durch das zweimalige
„angeblich" aus. —
Da dieser problematische Fall nun einmal in dieser
Weise nahezu vierzehn Jahre nach des Barons Tode öffentlich
von Ihnen erörtert worden ist, so kann er meines un-
maassgeblichen Erachtens nur noch auf dem von Ihnen und
Herrn Prof. Reichelf sowie von mir angedeuteten Wege aus
der Welt geschafft werden. Würde z. B. der angebliche
Augenzeuge des Ihnen von mir genannten Herrn Grafen
gefunden, so würde jenes üble Gerücht allerdings aufs Neue
bestätigt werden. Es gäbe aber alsdann für die dadurch
schwer betroffene Familie immer noch die Möglichkeit, dass
die erwähnten „ A e r z t e welche „nur nicht gewiss waren,
ob er vor oder nach Mitternacht starb," ihr Zeugniss für
blossen Hirnschlag (Apoplexie) bereits bestimmt abgegeben
und so die moralische Ehre des geistreichen Mannes in den
Augen seiner Familie, der Mit- und der Nachwelt bereits
als ganz fleckenlos erwiesen hätten.
Schon allein dieses Zeugniss zu gewinnen und beizubringen
, wäre eine völlige Erledigung der ganzen Zweifelsfrage
. Es ruht gewiss von Anfang an in den Händen der
verw. Frau Baronin.*) —
Gleichzeitig ergreife ich die günstige Gelegenheit, Ihre
werthen Leser in Betreff Ihres interessanten Artikels »Der
Spiritismus vor Gericht" im Mai-Heft er., S. 265 ff.,
welcher den endlichen erfreulichen Ausgang und Schluss
des ehemaligen Prozesses vor der Stralkammer des Düsseldorfer
Landgerichts contra Rittmeister a. D. v. Erhardt und
Genossen in letzter entscheidender Instanz bringt, noch einmal
auf meine früheren Artikel über diesen höchst compli-
cirten Fall, hauptsächlich im November- und Dezemberheft
1896, denen noch verschiedene Kurze Notizen in früheren
wie späteren Heften über den ganzen damals unerquicklichen
Verlauf der Sache bis vor dem Reichsgericht vorangingen
und nachfolgten, zurückzuverweisen, um daraus zu ersehen,
wie schliesslich Wahrheit doch Wahrheit und Recht
doch Recht bleibt und wird trotz der fast unbesieglich
scheinenden Hindernisse, die sich gerade in diesem Prozesse
infolge der besonderen militärischen Ehrenanschauungen,
Duellgesetze und Vorurtheile über den Spiritismus dem
tapferen Vorkämpfer desselben im Rheinlande entgegengestellt
haben, und die er nun als ein mit Festung bestraft
gewesener Märtyrer der guten Sache siegreich überwunden
*) Das war auch unser erster Eindruck! Vergl. unsere Fussnote
im Maiheft 8. 280. — Red.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1901/0343