Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
28. Jahrgang.1901
Seite: 661
(PDF, 194 MB)
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Gubalke: 0. du Prel und Im. Kantfs Seelenlehre. 661

durch Freiheit in Vereinigung mit dem allgemeinen Gesezt
der Notwendigkeit, führt Kant aus, dass wir dem Menschen,
der als sinnliches Wesen in Bezug auf alle seine Handlungen
dem Gesetze der Naturnothwendigkeit unterworfen ist, neben
seinem empirischen Charakter einen intelligiblen zuschreiben
müssen, der, weil er nicht zur irdischen Erscheinung gehört,
als frei anzusehen ist, aber nur erschlossen werden kann,
d. h. intelligibel ist. Der empirische Charakter ist die zeitlich
auseinander gezogene Erscheinung des intelligiblen
Charakters. ,,So würde denn Freiheit und Natur (das wäre
transscendentales Subjekt und irdische Person), jedes in
seiner vollständigen Bedeutung, bei eben denselben Handlungen
, nachdem man sie mit ihrer intelligiblen oder sensiblen
Ursache vergleicht, zugleich und ohne allen Widerspruch
angetroffen werden." E. 434. — Tr. 20: „Die menschliche
Seele würde daher schon in dem gegenwärtigen Leben als
verknüpft mit zwei Welten zugleich müssen angesehen werden,
von welchen sie, sofern sie zu persönlicher Einheit mit einem
Körper verbunden ist, die materielle allein klar empfindet,
dagegen als ein Glied der Geisterwelt die reinen Einflüsse
immaterieller Naturen empfängt und ertheilt, so dass, sobald
jene Verbindung aufgehört hat, die Gemeinschaft, darin sie
jederzeit mit geistigen Naturen steht, allein übrig bleibt,
und sich ihrem Bewusstsein zum klaren Anschauen eröffnen
müsste." Weiter p. 21: „Es ist demnach so gut als de-
monstrirt, oder, es könnte leichtlich bewiesen werden, wenn
man weitläuftig sein wollte, oder noch besser, es wird künftig,
ich weiss nicht, wo oder wenn, noch bewiesen werden: dass
die menschliche Seele auch in diesem Leben in einer unauflöslich
verknüpften Gemeinschaft mit allen immateriellen
Naturen der Geisterwelt stehe, dass sie wechselweise in diese
wirke und von ihnen Eindrücke empfange, deren sie sich
aber als Mensch nicht bewusst ist, so lange Alles wohl
steht.1* p. 24 r „Weil das Sittliche der That den inneren
Zustand des Geistes betrifft, so kann es auch natürlicher
Weise nur in der unmittelbaren Gemeinschaft der Geister
die der ganzen Moralität adäquate Wirkung nach sich ziehen.
Dadurch würde es nun geschehen, dass die Seele des
Menschen schon in diesem Leben, dem sittlichen Zustand
zufolge, ihre Stelle unter den geistigen Substanzen des
Universum einnehmen müsste. — Wenn denn endlich durch
den Tod die Gemeinschaft der Seele mit der Körperwelt
aufgehoben worden, so würde das Leben in der anderen
Welt nur eine natürliche Fortsetzung derjenigen Verknüpfung
sein, darin sie mit ihr schon in diesem Leben gestanden
war, und die gesammten Folgen der hier ausgeübten Sittlich-


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